Jüchen Menschen mit Lebenserfahrung als Schöffe geeignet

Jüchen · Im ersten Halbjahr 2018 werden die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in Jüchen Frauen und Männer, die am Amtsgericht und am Landgericht Mönchengladbach als Vertreter des Volkes in Strafsachen an der Rechtsprechung teilnehmen. Der Rat der Gemeinde und der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Kreises üben ein Vorschlagsrecht aus. In der zweiten Jahreshälfte 2018 wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht aus den Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25, höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die kein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Auch sollen hauptamtliche Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete und Religionsdiener nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die Schöffen mitbringen müssen, kann aus beruflicher Erfahrung, oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Es steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung im Umgang mit Menschen.

(NGZ)
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