Jüchen Jüchener mit sozialer Kompetenz als neue Jugendschöffen gesucht

Jüchen · Im ersten Halbjahr 2018 werden die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Dafür werden für die Jugendkammern beim Landgericht Mönchengladbach und für das gemeinschaftliche Jugendschöffengericht Mönchengladbach - für den in Betracht kommenden Teil des Amtsgerichtsbezirks Grevenbroich - Frauen und Männer aus Jüchen mit sozialer Kompetenz gesucht, die in Strafsachen an der Rechtsprechung teilnehmen.

Der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Kreises Neuss übt ein Vorschlagsrecht aus. In der zweiten Jahreshälfte wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht aus den Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen. Grundsätzlich entscheidet der Ausschuss darüber, ob ein Bewerber zum Haupt- oder Hilfsschöffen gewählt wird und für welche Gerichtsbarkeit der Einsatz erfolgen soll. Der Bewerber kann aber einen Wunsch äußern.

Gesucht werden Bewerber, die in der Gemeinde Jüchen wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Jugendschöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines jungen Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können, und in der Jugenderziehung erfahren und erzieherisch befähigt sein. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Jugendschöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden.

Interessenten können ihre Bewerbung bis zum 30. März an das Kreisjugendamt oder an das Haupt- und Personalamt der Gemeinde Jüchen richten. Für Rückfragen steht Mechthild Rombey unter Telefon 02165 9151002 oder per E-Mail an mechthild.rombey@juechen.de zur Verfügung. Bewerbungsformulare können im Netz unter www.Juechen.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

(NGZ)
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