Jüchen Versicherung will Schäden nach Katzen-Rettung nicht zahlen

Jüchen · Vor einer Woche hat die Feuerwehr Katze Molly in Jüchen aus einem Spalt zwischen Garage und Haus befreit. Dafür mussten die Einsatzkräfte ein Loch in die Garagenwand des Nachbarn schneiden. Das muss jetzt repariert werden. Die Versicherung will aber nicht zahlen.

 Alexander Meier vor dem Loch in der Garagenwand.

Alexander Meier vor dem Loch in der Garagenwand.

Foto: D. Staniek

Molly geht es gut, sie hat die zweieinhalbstündige Rettungsaktion gut übestanden - vor einer Woche war die Katze in einem Spalt zwischen Haus- und Garagenwand eingeklemmt. "Die Katze ist quicklebendig, als wäre nichts geschehen. Und die Feuerwehr hat super Arbeit geleistet", sagt Katzenbesitzer Alexander Meier aus dem Auenfeld in Jüchen. Alles gut also für die Familie?

Nein: "Unsere Versicherung will den bei der Rettung entstandenen Sachschaden an der Garage unseres Nachbarn nicht übernehmen", sagt Meier. Die Feuerwehr musste, um an "Molly" heranzukommen, ein Loch in die Garagenwand schneiden sowie den Spalt vergrößern.

"Ich bin davon ausgegangen, dass unsere Haftpflichtversicherung für den Schaden beim Nachbarn aufkommt, schließlich ist er durch unsere Katze entstanden." Zunächst sei er aufgefordert worden, Kostenvoranschlag und Fotos einzureichen, doch dann erfuhr er von der Huk-Coburg, dass sie nicht aufkomme, denn die Feuerwehr habe den Schaden verursacht." Meier erfuhr, dass er den Nachbarn an die Versicherung verweisen solle, die würde ihn an die Feuerwehr weiterverweisen. Er fühlt sich unfair behandelt.

Mir wurde noch nicht einmal eine Lösung angeboten, bei der die Versicherung einen Teil der Kosten übernimmt." Bei der Huk-Coburg erläutert Holger Brendel von der Unternehmenskommunikation: "Für Kosten, die bei der Such- und Rettungsaktion von Katzen anfallen, besteht im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich kein Versicherungsschutz." Würden Dritte im Zusammenhang mit der Rettung vom Versicherten Schadensersatz fordern, "prüfen wir im Einzelfall, ob hierfür Versicherungsschutz aus der Privathaftpflichtversicherung besteht." Das Ergebnis bei Mollys Befreiung: "Die Entscheidung, die Garagenwand aufzuschneiden, traf die Feuerwehr. Nach einstimmiger Rechtsauffassung handelt die Feuerwehr aus eigener Entscheidung", sagt Brendel. Der Nachbar sei an die Wehr zu verweisen. "Von dort muss geprüft werden, ob dem Nachbarn ein Erstattungsanspruch zusteht." Feuerwehrchef Heinz-Dieter Abels hat "so einen Fall noch nicht erlebt. Wir haben nur unseren hoheitlichen Auftrag erfüllt, ein Tier gerettet".

(cso-)
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