Jüchen Grundschulen nehmen jetzt die Anmeldungen an

Jüchen · Am 1. August 2018 werden alle in der Zeit vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 geborenen Kinder in Jüchen schulpflichtig. Die Gemeindeverwaltung fordert die Eltern deshalb auf, ihre Kinder in den Grundschulen anzumelden. Nach dem nordrhein-westfälischen Schulgesetz hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität, betont Gemeindesprecher Norbert Wolf.

Die Anmeldetermine für alle Grundschulen sind vom 9. bis 20. Oktober, allerdings nur nach Terminabsprache mit dem jeweiligen Schulleiter. Die Kinder müssen bei der Anmeldung persönlich vorgestellt werden. Mitzubringen ist das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde und bei getrennt lebenden Eltern auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung. Kinder, die in der Zeit zwischen dem 1. und 31. Oktober 2012 bis zum 31. März 2013 geboren sind, können auf besonderem Antrag der Erziehungsberechtigten ebenfalls eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulreife besitzen.

Diese Anträge sind mündlich oder schriftlich ebenfalls zu den genannten Terminen an die Leitung der zuständigen Grundschule zu richten. Die Grundschulen im Gemeindegebiet: Gierath (mit Dependance in Bedburdyck), Telefon 02165 915 4701; Hochneukirch (mit Dependance in Otzenrath), Telefon 02165 9154501; Jüchen, Telefon 02165 9154601.

(NGZ)
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