Jüchen Gemeinderat spricht sich für zeitnahes Ende des Tagebaus aus

Jüchen · Der Rat der Gemeinde Jüchen hat die Landesregierung in seiner Stellungnahme zur Leitentscheidung des Landes aufgefordert, die Tagebautätigkeit im Gemeindegebiet so schnell wie möglich durch die "Wanderung" des Tagebaus nach Westen zu beenden. Zudem sei sicherzustellen, dass trotz der Verringerung der Abbaumasse ausreichend Material für die Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen zur Verfügung steht.

Mit der 3. Leitentscheidung macht die Landesregierung grundlegende Vorgaben für die Braunkohlenplanung in Nordrhein-Westfalen. Insbesondere legt sie fest, in welchem Umfang ein Abbau der Braunkohle im Rheinischen Revier für die künftige Energieversorgung in NRW erforderlich ist. Mit dieser neuen Leitentscheidung gibt die Landesregierung nun eine räumliche Begrenzung der Abbaufläche vor. Der Gemeinderat hat sich intensiv mit den neuen Vorgaben befasst, obwohl das Gemeindegebiet räumlich nicht unmittelbar berührt ist. Das Gremium spricht sich dafür aus, an der Wiederherstellung der A 61n festzuhalten, um das Jüchener Gemeindegebiet zu entlasten.

Grundsätzlich sei die Festlegung eines sozialverträglichen Abstandes für die Ortslage Holzweiler, wie in der Leitentscheidung der Landesregierung vorgesehen, zu begrüßen, heißt es in der Stellungnahme. Der Rat der Gemeinde Jüchen fordert jedoch, eine Ungleichbehandlung der übrigen Tagebaurandanlieger zu vermeiden. Die Tagebauanlieger in Jüchen würden aufgrund der bisher festgelegten geringeren Sicherungsabstände deutlich größeren Beeinträchtigungen unterliegen.

Die Gemeinde fordert, dass die Belange des informellen Planungsverbandes der Städte Mönchengladbach und Erkelenz sowie der Gemeinde Jüchen und Titz bei der Rekultivierung berücksichtigt werden. Bürgermeister Harald Zillikens: "Die Landesregierung möge den Strukturwandel nicht nur begleiten, sondern ihm zusammen mit den lokalen und regionalen Akteuren aktiv begegnen".

(NGZ)
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