Jüchen Gasversorger verneint Explosionsgefahr

Jüchen · Open Grid Europe wirbt für seine geplante Gaspipeline, die auch durch Jüchen führen soll. In Orten, wo die Planung weiter fortgeschritten ist, wird aus Angst vor Explosionsgefahr vor Gericht geklagt. Open Grid streitet die Gefahr ab.

 Dieses Gebiet von Hochneukirch und Neu-Otzenrath mit der Bahnlinie liegt im Plankorridor für die Erdgaspipeline.

Dieses Gebiet von Hochneukirch und Neu-Otzenrath mit der Bahnlinie liegt im Plankorridor für die Erdgaspipeline.

Foto: Lothar Berns

Kritische Stimmen und Bedenken in Erkelenz, einen ruhigen Abend in Korschenbroich erlebte das Unternehmen Open Grid Europe auf seiner bisherigen "Promotiontour". Der Essener Konzern ist Bauträger der geplanten 215 Kilometer langen Erdgas-Leitung, die auch durch Jüchen führen soll: Gedacht ist an die Bereiche Holz, Otzenrath, Kamphausen, Dürselen, Waat und Wey. Die gleiche Art einer Gaspipeline will Open Grid auch auf der anderen Rheinseite verlegen, wo die Stadt Leverkusen und Bürgerinitiativen aus Leichlingen wegen der von ihnen befürchteten Explosionsgefahr sogar vors Oberverwaltungsgericht Münster gezogen sind. Über die Klagen ist noch nicht entschieden. Die Gegner der Gaspipeline führen auch ins Feld, dass nur ein Sicherheitsabstand von fünf Metern zur Wohnbebauung vorgesehen sei.

Nach dem Informationsabend in Korschenbroich war für gestern ein weiterer in Alpen vorgesehen; in Jüchen sei keiner geplant, wie Open Grid-Pressesprecher Helmut Roloff gestern auf Nachfrage unserer Redaktion zugab. Der Planungsausschuss der Gemeinde Jüchen wird sich aber morgen in öffentlicher Sitzung (ab 18 Uhr im Haus Katz) des Themas annehmen.

Für das Projekt "Zeelink", wie der Bauträger die geplante Gaspipeline von Aachen-Lichtenbusch bis Legden bei Ahaus nennt, liegt dem Fachausschuss nun ein Trassenentwurf vor. Der besteht aus einem 500 Meter breiten Korridor, der noch in nördliche oder südliche Richtung verschoben werden könnte, heißt es auf Nachfrage unserer Redaktion bei der Gemeindeverwaltung. Einflussmöglichkeiten habe die Gemeinde Jüchen im Beteiligungsverfahren als Träger öffentlicher Belange. Außerdem will die Gemeindeverwaltung die Augen offen halten, wie es aus der Unterlage für den Fachausschuss hervorgeht.

Die Pipeline soll zwar vorwiegend durch Ackerland gezogen werden. Bei der Veranstaltung in Erkelenz hatten sich Landwirte aber gegen die Gasleitung ausgesprochen, weil sie einen Wertverlust für ihre Ländereien befürchten, der durch die vom Bauträger avisierten Ausgleichszahlungen nicht zu decken sei. In welche Richtung auch immer sich der Planungskorridor für Jüchen noch verschieben könnte, er berührt aber immer Teile der Wohnbebauung sowie die Eisenbahntrasse. Die Einwände von Gaspipeline-Gegnern beziehen sich auf mögliche Explosionsgefahren gerade auch an Eisenbahntrassen wegen der häufigen Bodenvibrationen durch die fahrenden Züge. Erdbebengebiete sollen ein zusätzliches Gefahrenpotenzial für die Gasleitungen darstellen. Und Erdbeben vergleich- und verwechselbare Bodensenkungen, bedingt durch den Tagebau, sind gerade auch auf Jüchener Gebiet möglich.

Der Open Grid-Sprecher sagt zur Frage Explosionsgefahr: "Die Leitung ist sicher, es sei denn, sie würde von Menschenhand manipuliert. Wir haben ein Kontrollzentrum, das ständig den Druck der Leitung überwacht und sofort meldet, wenn irgendwo ein Druckabfall auffällt. Außerdem überfliegen wir die Leitung regelmäßig mit Hubschraubern, um zu sehen, ob es im Sicherheitsabstand der Leitung irgendwo illegale Bautätigkeiten gibt."

Der Sicherheitsabstand zur Wohnbebauung betrage fünf Meter an beiden Seiten der Gaspipeline, bestätigt Roloff. Bei Eisenbahntrassen werde die Leitung unter der Trasse durch einen Schutztunnel gezogen. Ansonsten werde sie einen Meter tief auf eine Sandschicht gelegt. So bleibe sie beweglich im Falle von Erdbeben oder Erdsenkungen, beispielsweise durch den Braunkohletagebau. Es werde aber dazu auf Jüchener Gebiet natürlich noch eine geologische Bodenuntersuchung erfolgen. Open Grid rechne frühestens 2018 mit der Baugenehmigung. Denn zunächst müsse im Raumordnungsverfahren die Verträglichkeit der Leitungstrasse unter anderem unter Beteiligung der Kommunen, der Eisenbahn, von Straßen.NRW geklärt werden. Im folgenden Planfeststellungsverfahren hätten dann auch die Grundstückseigentümer das Wort.

(NGZ)
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