Jüchen Funktionsprüfung: Betroffene Anwohner sind informiert

Jüchen · "Was lange währt, wird endlich gut": Oswald Duda, Beigeordneter der Gemeinde Jüchen und Betriebsleiter, gab jetzt im Betriebsausschuss bekannt, dass die Besitzer von rund 1000 Grundstücken im Wasserschutzgebiet Hoppbruch keine etwa 300 bis 500 Euro teure Dichtheitsprüfung vornehmen lassen müssen - auch wenn der Kanalanschluss aus der Zeit vor 1965 stammt.

"Dieses Gebiet ist stark vom Tagebau betroffen, der ursprüngliche Grundwasserstand wird erst im Jahr 2100 erwartet", erklärte Duda gegenüber unserer Redaktion. Es mache also keinen Sinn, Wasser zu schützen, das gar nicht da ist.

Betroffen sind Gebäude überwiegend in Hochneukirch und in Otzenrath. Wann dort eine Dichtheitsprüfung erfolgen muss, steht noch nicht fest, in absehbarer Zeit jedenfalls nicht. Duda freut sich, dass der Rhein-Kreis und das Landesumweltministerium der Auffassung der Gemeinde Jüchen gefolgt sind. Die betroffenen Einwohner werden kein Schreiben zugesandt bekommen. "Wir schreiben nur diejenigen Hauseigentümer an, die eine Dichtheitsprüfung vornehmen lassen müssen", erklärte Duda. Anfang November waren insgesamt 349 Briefe an Hauseigentümer in Aldenhoven, Damm und Rath, deren Besitz im Wasserschutzgebiet Broichhof liegt, verschickt worden. Viele Betroffene hatten sich daraufhin mit Fragen an die Gemeinde gewandt.

Die meisten haben bis zum Jahr 2020 Zeit, eine Funktionsprüfung vornehmen zu lassen. Lediglich Kanäle, die bereits seit 1965 existieren, müssten noch in diesem Jahr durchgecheckt werden.

Auch wenn viele Häuser älter sind: Entscheidend ist, wann der Kanal gebaut wurde. In Aldenhoven und Damm wurden viele Kanäle erst in den 1970er Jahren gebaut. Bis dahin wurden Abwasser in Grubensystemen gesammelt.

(barni)
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