Jüchen Beschwerden über Hundehaufen nehmen zu

Jüchen · Gemeinde droht mit Verwarnung oder Geldbuße. Weitere Gassi-Beutelstationen sind geplant.

Bei einer stetig wachsenden Zahl an Hunden im Gemeindegebiet kommt es immer wieder zu Verunreinigungen auf Gehwegen und Grünflächen durch Hundekot: Das stellt die Gemeindeverwaltung jetzt fest. Für viele Hundehalter sei es bereits selbstverständlich, die Hinterlassenschaften ihres Hundes mittels Hundebeutelen schadlos zu beseitigen. "Leider gibt es aber auch Hundehalter, für die dies nicht zutrifft", beklagt Gemeindesprecher Jürgen Wolf. Hundekot auf Gehwegen und auf öffentlichen Grünflächen stelle eine erhebliche Gesundheitsgefährdung insbesondere für Kleinkinder dar. "Hundekot kann infektionsfähige Entwicklungsstadien von Parasiten, wie zum Beispiel den Hundespulwurm und den Hundebandwurm, enthalten", warnt Wolf.

Hundekot sei Abfall im Sinne der Abfallgesetzgebung und deshalb immer und überall unverzüglich zu entfernen. Auch entbinde die Zahlung der gemeindlichen Hundesteuer den Hundehalter selbstverständlich nicht von seiner Reinigungspflicht. In der ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Jüchen sei festgelegt, dass durch Tiere, insbesondere durch Hunde, verursachte Verunreinigungen, unverzüglich und schadlos zu beseitigen seien. "Hundehalter sollten deshalb stets entsprechende Tüten beim Ausführen ihrer Hunde mit sich führen, um Hundekot ordnungsgemäß zu entsorgen. Verstöße gegen diese Verordnung können mit einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße geahndet werden", verdeutlicht Jürgen Wolf.

Für die Entsorgung des Hundekots habe die Gemeinde Jüchen bereits an insgesamt sieben, besonders frequentierten Orten, zum Beispiel dem Schmölderpark in Hochneukirch und an der Ecke Jüchener Straße/Herberather Weg in Gierath, Hundekotbeutelspender aufgestellt. Weitere Hundekotbeutelspender seien in Bedburdyck, Garzweiler, Hochneukirch, Jüchen und Holz an für Hundebesitzer beliebten Wegen geplant.

Info Für ordnungsrechtliche Fragen zur Hundehaltung steht Christian Jäger vom Ordnungsamt der Gemeinde Jüchen unter der Rufnummer 02165 915 - 3203 zur Verfügung.

(NGZ)
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