Jüchen Bei Wärmedämmung die Gehwegbreite beachten

Jüchen · Immer öfter "wachsen" die Häuser in jüngster Zeit "auf wundersame Weise" in Jüchen in die Gehwege hinein, will heißen: Die Hausbesitzer ummanteln ihre Gebäude nachträglich mit Wärmeverbundsystemen, die leicht mal einige Zentimeter mehr an Mauerumfang mit sich bringen, der dann entsprechend den vorhandenen Gehweg einschränkt. Das will die Gemeinde jetzt kontrollieren. Sie legt deshalb jetzt nach einstimmigem Beschluss im Umwelt- und Verkehrsausschuss eine Mindestgehwegbreite fest, die noch eingehalten werden muss, wenn ein Haus mit einem neuen Wärmeverbundsystem ummantelt wird.

Dazu müssen die Hausbesitzer ab sofort Anträge bei der Gemeinde stellen. Diese können nur dann genehmigt werden, wenn der Gehweg auf der gesamten Länge des Baukörpers eine Mindest-Restgehwegbreite von 150 Zentimetern aufweist. Gemessen wird dazu von der neuen Gebäudeaußenkante der gedämmte Fassade (inklusive des Putzes oder der Klinker) bis zur Außenkante des vorhandenen Bordsteins. Das Antragsverfahren soll außerdem gebührenpflichtig sein.

Ein positiver Bescheid soll 200 Euro kosten. Für die Ablehnung eines Antrages sollen 50 Euro angerechnet werden. Auch die Liegenschaftskommission der Gemeinde hatte sich mit dem Thema befasst und das nun beschlossene Antragsverfahren vorgeschlagen.

(gt)
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