Jüchen Aufsichtsbeschwerde, weil Regenflut "geheim" beraten wurde

Jüchen · Ein unangenehmes Nachspiel wird die Sitzung des Betriebsausschusses vom vergangenen Montag möglicherweise für den Vorsitzenden Dr. Helmut Löwenich haben. Denn FWG-Fraktionsvorsitzender Gerolf Hommel hat Beschwerde bei der Kommunalaufsicht eingelegt, weil der Tagesordnungspunkt "Starkregen am 3. Juni 2016" im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt worden ist.

 Durch die Fluten musste sich die Feuerwehr nach dem Starkregen in Bedburdyck einen Weg zum Abpumpen der Wassermassen bahnen.

Durch die Fluten musste sich die Feuerwehr nach dem Starkregen in Bedburdyck einen Weg zum Abpumpen der Wassermassen bahnen.

Foto: Dieter Staniek

Nach Hommels Auffassung hätte das Thema wegen der großen Bürgerbetroffenheit, insbesondere im Ortsteil Bedburdyck, aber öffentlich behandelt werden müssen. Schließlich sei es um wichtige Informationen gegangen, wie die Gemeinde Jüchen ihre Bürger künftig vor Überflutungen durch Starkregen zu schützen gedenkt, hatte Hommel in der Sitzung vergeblich argumentiert. Dezernent Oswald Duda hatte das Thema nichtöffentlich behandeln wollen, weil es dabei auch um Grundstücksangelegenheiten einers Privatanliegers ginge, sagte er.

Anlass für die "geheimen" Beratungen war die Überflutung in Bedburdyck am 3. Juni. Dabei hatte die Feuerwehr Jüchen an der Mittelstraße/Kreuzung Martinusstraße in Bedburdyck die Wassermassen abgepumpt, die die Kanalisation nicht mehr auffangen konnte.

Hommel beschwert sich nun bei Landrat Jürgen Petrauschke, der die Kommunalaufsicht inne hat, vor allem über den Ausschussvorsitzenden Helmut Löwenich. Hommel beklagt sich bei Petrauschke unter anderem darüber, dass sich "Dr. Löwenich zweimal weigerte, über meinen Antrag abstimmen zu lassen, den TOP 12 (Starkregen am 3.6. 2016) im öffentlichen Teil zu behandeln." Hommel bittet den Landrat, dieses Verhalten "rechtlich zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zu treffen." Darüber hinaus beschwert sich der FWG-Fraktionsvorsitzende bei der Kommunalaufsicht generell darüber, dass seine Fraktion keinen Hinweis gefunden habe, der es rechtfertige, das Thema der Öffentlichkeit nicht zugänglich zu machen. Als Argument seien zwar Grundstücksangelegenheiten angeführt worden. Er habe aber darauf hingewiesen, dass dies nicht zutreffe, weil es lediglich pauschal um einen möglichen Grundstückserwerb gegangen sei: "Die Erklärung, dass hier Grundstücksangelegenheiten besprochen werden, ist schlichtweg falsch. Die Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, was geplant ist", schreibt Gerolf Hommel dem Landrat.

(NGZ)
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