Hünxe Weiterhin viele Fragen zum Hünxer Windpark

Hünxe · Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde beschloss gestern einstimmig die öffentliche Auslegung der Unterlagen. 110 Stellungnahmen sind bislang eingegangen.

Das angedachte Projekt "Windpark Hünxerwald" erregt weiterhin die Gemüter. Auch wenn der Planungs- und Umweltausschuss gestern einstimmig die öffentlich Auslegung im Rahmen der 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hünxe zur Darstellung von Windkraftkonzentrationszonen beschloss, zeigten doch die vielen Bemerkungen bei der vorgezogenen Einwohnerfragestunde im Sitzungssaal, dass sich viele betroffene Bürger nicht mit den Untersuchungen durch das Planungsbüro abfinden wollen. 110 Stellungnahmen seien eingegangen, wie Wolfgang Kerstan und Thomas Finke erklärten - 30 von Trägern öffentlicher Belange, 80 aus der Öffentlichkeit.

Beide erläuterten den aktuellen Stand. Alle drei in Frage kommenden Flächen im Hünxer Süden (links und rechts der Autobahn A 3) unterlägen dem Landschafts- und Artenschutz, die geplanten sechs Windräder hätten die vorgegebenen 600 Meter Abstand zu Siedlungsflächen und 450 Meter zu Wohnhäusern. Auch der Landesbetrieb Wald+Holz sowie die Untere Landschaftsbehörde hätten gegen das Vorhaben keine Bedenken. "Welche Flächen zu schonen sind, ist noch in der Abstimmung." Fest steht: Eine Zehn-Hektar-Fläche südlich der Steinbrinkstraße wurde vom Regionalverband Ruhr als für Windkraft nicht geeignet angesehen und aus dem Plan entfernt.

Seitens der Öffentlichkeit wurden diskutiert: Schallemission, Infraschall, Schattenwurf, Anlagenbefeuerung, Abstandsregelung, Wertminderung von Immobilien/Grundstücken, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Artenschutz, Wirtschaftlichkeit sowie sicherheitsrelevante Aspekte. Auch gab es einige Kritik am bisherigen Verfahrensablauf. Peter Strube von der Hünxer Gemeindeverwaltung wies darauf hin, dass es während der Offenlage der Unterlagen weiterhin möglich sei, sich bezüglich Änderungen zu äußern.

Es gab viele Fragen und Antworten: "Warum sind die Abstände von Anlage zur Bebauung in NRW geringer als in anderen Bundesländern?" - "Windenergieerlass und Rechtssprechung!" "Warum sind 150 Meter als Referenzanlage angesetzt?" - "Es soll nicht bedrängend wirken." "Ist angesichts von jüngsten Erschütterungen in Hünxe die Standfestigkeit der Anlage gewährleistet?" - "Auch der geologische Dienst ist bei der Planung beteiligt." "Warum werden 1000 Meter Abstand zum Uhu angesetzt und beim Menschen nicht?" - "Bei beiden wenden wir die Vorgaben an, es gibt klare Spielregeln." "Werden die betroffenen Bewohner entschädigt? - "Nein, Windenergie ist privilegiert, geht vor Schutz des Eigentums", sagte Bürgermeister Dirk Buschmann in der gestrigen Sitzung.

(RP)
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