Hünxe Hardtbergweg: Kein Integrationshaus für Flüchtlinge

Hünxe · Politik kippt Verwaltungsbeschluss. Lärm- und Staubemissionen von Betonwerk befürchtet.

Dass die Hünxer Politik eine Beschlussempfehlung der Verwaltung einstimmig ablehnt, kommt selten vor. Im Planungs- und Umweltausschuss geschah genau dieses: Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Integrationshauses für Flüchtlinge an der Adresse Hardtbergweg 1a wurde nicht hergestellt.

Der Antragsteller ist ein privater Investor, eine Bauherrengemeinschaft aus Schermbeck. Sie hatte die Bauvoranfrage gestellt, auf diesem Grundstück 16 barrierefreie Wohnungen samt 19 Stellflächen errichten zu dürfen. Das Baugrundstück befindet sich im nicht beplanten Innenbereich der Gemeinde Hünxe, ein Bebauungsplan existiert dort nicht. Laut Paragraf 34 Baugesetzbuch ist ein Vorhaben unter anderem zulässig, wenn es sich nicht nur baulich "in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt" und die Erschließung gesichert ist, auch "die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden".

Dass einige Voraussetzungen hier nicht erfüllt seien, kritisierte die Politik, vor allem die vom in der Nähe befindlichen Betonwerk (Hardtbergweg 4) ausgehenden Emissionen auf die gesunden Wohnverhältnisse. "Ein Beschluss für dieses Grundstück musste schon einmal zurückgenommen werden, weil der Gewerbebetrieb erfolgreich geklagt hatte", sagte Egon Beckmann (CDU). Hans Nover (EBH) sprach von einer "aberwitzigen Idee". Wegen der Lärm- und Staubemissionen seien gesunde Wohnverhältnisse dort nicht gegeben. "Wenn Fenster nicht geöffnet werden können, macht ein Häuserbau keinen Sinn." Auch Bernfried Kleinelsen (SPD) sprach sich angesichts der Lärmprognose gegen das Vorhaben an dieser Stelle aus. Angela Bachem-Brögger (UWH): "Die Leute werden sich beschweren. Man macht dem Eigentümer des Gewerbebetriebs unnötig das Leben schwer." Ulrich Slusarek (Grüne) fragte: "Würde der sehr begrünte Ortsein- und ausgang mit viel Wald durch das Bauvorhaben nicht zerstört?"

"Das zweigeschossige Gebäude ist nicht ortsbildprägend", so Peter Strube von der Verwaltung. Das Vorhaben wäre "Baulücken schließend". Und an die Politik: "Wenn Einfügungskriterien verletzt werden, sollten Sie den Beschluss beanstanden. Die Kreisverwaltung kann eine Baugenehmigung versagen." Und er fügte hinzu: "Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um Flüchtlinge oder andere Menschen handelt." "Wir müssen dafür sorgen, langfristig Wohnbebauung für Flüchtlinge mit Bleiberecht zu schaffen, denn wir haben nur Übergangsheime", sagte Bürgermeister Dirk Buschmann. "Ihre Gründe kann ich nachvollziehen. Wir werden die Sache noch einmal prüfen."

(P.N.)
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