Hückeswagen Wenn Grillparty zum Versicherungsfall wird
Hückeswagen · Es ist Hochsaison für alle Grillfreunde. Doch Vorsicht: Brandbeschleuniger sorgen für große Gefahr.
Die heißen Tage bieten sich fürs Grillen an. Leider steigt mit der Hochsaison für Steak, Bratwurst und Co. auch die Unfallgefahr: Durch Unachtsamkeiten und leichtfertigen Umgang mit offenem Feuer kommt es jährlich zu etwa 4000 schweren Grillunfällen in Deutschland, mehr als 500 davon mit schwersten Verbrennungen.
Die häufigste Ursache sind laut Brandexperten Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin. Werden sie unüberlegt in die Flammen gegossen, können durch explosionsartige Verpuffungen hohe Stichflammen mit Temperaturen von bis zu 1800 Grad entstehen. Daher sollten nur ungefährliche Grillanzünder (wie Anzündwürfel) verwendet werden, rät der Hückeswagener Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Falls es trotz aller Sicherheitsmaßnahmen zu unvorhergesehen Schäden kommt, helfen private Unfall- und Haftpflichtversicherungen, um finanziell abgesichert zu sein. "Da Grillen ein privates Freizeitvergnügen ist, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht für die finanziellen Folgen eines Unfalls auf", sagt Huhn. Geeignete Vorsichtsmaßnahmen und einen sachkundigen Umgang mit dem Grill können aber die Versicherungen ihren Kunden nicht abnehmen. "War bei einem Grillunfall etwa Alkohol im Spiel, kann die private Unfallversicherung auch die Zahlungen verweigern bzw. der Versicherungskunde muss beweisen, dass der Unfall auch ohne Alkohol eingetreten wäre, damit er seine vereinbarten privaten Leistungen erhält", sagt Huhn.
Neben dem eigenen Verletzungsrisiko besteht beim Grillen auch die Gefahr, umstehenden Personen Schaden zuzufügen. In diesem Fall kann der Geschädigte vom Verursacher Schmerzensgeld, einen finanziellen Ausgleich für Verdienstausfall und schlimmstenfalls bei Dauerfolgen eine lebenslange Rente verlangen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt hierbei vor weiteren finanziellen Verpflichtungen. "Auch für Sachschäden, die durch eigenes Verschulden entstehen, wenn beispielsweise nicht nur der Grill, sondern auch Nachbars Veranda in Flammen steht, kommt die private Haftpflichtversicherung auf", sagt Huhn.
Informationen Tel. 922612.