Hückeswagen Wenn aus Karnevalsspäßen Unfälle werden

Hückeswagen · In diesen Tagen geht's in der Region wieder hoch her. Denn in den Karnevalshochburgen wie Wipperfürth haben jetzt die Jecken das Sagen. Bei aller Ausgelassenheit und Spaß an der Freud' können jedoch Unfälle unter Alkoholeinfluss finanziell schlimm enden. Denn private Unfallversicherungen zahlen nicht bei bleibenden Schäden, wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall unter Alkoholeinfluss passiert ist.

"Auf den Festen der guten Laune - in Sälen, auf der Straße, in Kneipen - geht es jedoch fast nie ohne Schäden zu. Auch wenn sie nicht dramatisch sind, sollte man sie unbedingt melden", sagt Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), der Leiter der Provinzial-Geschäftsstelle am Etapler Platz. Allerdings müsse man gute Nerven und Geduld haben, bis feststehe, welche Versicherung den Schaden - bis hin zum Verdienstausfall - zahlen soll.

"Die Veranstalter gelten fast immer als erste Adresse für Ansprüche", sagt Huhn. Zum Beispiel, wenn durch fliegende Kamellen oder Pralinenschachteln "'was ins Auge ging". Doch einige Gerichte argumentieren, dass Zuschauer, die an Veranstaltungen mit "Wurfgeschossen" teilnehmen, wohl auch mit geringen Verletzungen einverstanden sind und daher nicht für jede Schramme ein Schmerzensgeld und für jede Brille Schadenersatz verlangen können.

Die Karnevalsvereine (in Hückeswagen ist das die Kolpingsfamilie) sichern sich mit Veranstalter-Haftpflichtversicherungen ab - ihre Dreigestirne, Prinzenpaare und Wagenlenker sind immer damit unterwegs. Aber ehe die Versicherungen zahlen, klären sie erst einmal untereinander, wer für den Schaden aufkommen soll. "Und das kann dauern", betont Huhn. Zeugen können einem Unfallopfer enorm helfen, weil ihre Beobachtungen komplizierte Klärungen beschleunigen.

Während der Karnevalstage interessiert die Polizei nicht nur der Alkoholpegel. Wer als Clown, einäugiger Pirat oder Batman maskiert am Steuer sitzt, riskiert zusätzlich eine Anzeige und Punkte in Flensburg. Denn was die Sicht einengt und das Gehör beeinträchtigt, ist im Verkehr verboten und kann als grobe Fahrlässigkeit gelten. "Damit können Versicherungen bei einem Unfall den Schadenersatz erheblich mindern", warnt Huhn. "Die Vollkasko reduziert womöglich den Schadenersatz, und die Kfz-Haftpflicht kann sogar einen Regress fordern."

(büba)
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