Hückeswagen Was ist verhältnismäßig?

Hückeswagen · Sie war kurz aber deftig: die Provinz-Posse um die Verhüllung der Ampeln zum Wochenmarkt auf der Bahnhofstraße. Mit der Aufhebung der Anordnung, die nur drei Tage Bestand hatte, ist der Schlusspunkt gesetzt.

Was bleibt, ist die Grundsatzfrage nach der Verhältnismäßigkeit bürokratischen Handelns. Denn die hat sich in letzter Zeit nicht nur in Sachen "Ampel-Verhängnis" gestellt.

Beispiel "Schloss-Stadt": Im Dezember hatte der Rat beschlossen, dass die Stadt künftig diesen offizielen Zusatz-Namen tragen soll, ablesbar unter anderem auf den offiziellen Ortsschildern.

Die müssten also lediglich nach und nach ausgetauscht werden — denkt sich der Normalbürger. Doch er irrt: Vor die Tat hat der Gesetzgeber, in diesem Fall das Land, den Weg durch die Prüf-Instanzen gesetzt. Und so lag das Anliegen der Stadt erst einmal ein paar Wochen beim Kreis als Kommunalaufsicht. Die prüfte und befand: Hückeswagen hat ein Schloss.

Das Schloss hat Bedeutung für die Stadt. Das Ansinnen der Stadt, den Zusatz-Namen im Ortsschild zu tragen, ist mithin berechtigt. Nun liegt die Sache bei der Bezirksregierung, die prüft den selben Tatbestand noch einmal. Und dann geht's weiter zum Verkehrsminister, der am Ende die Entscheidungshoheit hat. Ist das nicht ein bisschen viel bürokratischer Prüfaufwand für einen Zusatz-Namen, der selbsterklärend ist und im Übrigen als Synonym für den Städtenamen Hückeswagen längst gebräuchlich?

Ampel-Verhüllung und Schloss-Stadt-Prüfverfahren haben noch ihre komischen Aspekte, wenngleich die Verhältnismäßigkeit in beiden Fällen grob missachtet zu sein scheint. Im Halse stecken bleibt das Lachen im dritten Fall, der sich in die Reihe der bürokratischen Unverhältnismäßigkeiten einreiht, über eine Provinz-Posse indes weit hinausgeht. Gemeint ist die "Fledermaus-Affäre", die Kommunalpolitik und Bürger vor Monaten stark beschäftigt hat.

Zur Erinnerung: Um rund acht Fledermäuse in ihrem Winterquartier im Höhsieper Tunnel, durch den der neue Radweg führt, nicht zu stören, befand der Oberbergische Kreis den Bau einer Trennwand für weit über 200 000 Euro als "angemessen" im Sinne des Natur- und Artenschutzes. Man einigte sich am Ende auf eine kleinere bauliche Lösung. Sie wird rund 100 000 Euro kosten. Viel Geld für den vorbeugenden Schutz von acht Fledermäusen.

Andere Baustelle: Das "Café Liebenswert" des Jugend- und Sozialwerks Gotteshütte ist von Schließung bedroht, weil das Geld fehlt. Das Oberbergische Kreis hat Bereitschaft signalisiert, die Einrichtung mit 6000 Euro im Jahr zu fördern. Das "Café Liebenswert" leistet vorbeugenden Kinderschutz. Artenschutz für Kinder wäre aber besser — im Sinne der finanziellen Gleichstellung von Kind und Fledermaus.

(RP/rl)
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