Hückeswagen Vor Versicherungswechsel das Angebot gründlich prüfen

Hückeswagen · Jedes Jahr das gleiche Spiel: Zum Stichtag 30. November können Autofahrer ihre Kfz-Versicherungen kündigen und ihr Auto bei einem anderen, vermeintlich günstigeren Unternehmen versichern. "Doch für einen angemessenen Versicherungsschutz sind Preise nicht allein maßgebend", sagt Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Denn bei den Zusatzleistungen unterschieden sich die Verträge enorm und bedürften genauer Prüfung.

"Dabei muss billig nicht schlecht sein", betont der Leiter der Provinzial-Geschäftsstelle vom Etapler Platz. Aber nur billig könne zwangsläufig auch nicht gut sein. Denn es werde bitter, wenn sich erst nach einem Unfall herausstelle, dass die Teilkasko nach einem Haarwildunfall nichts zahlt, die Haftpflicht Geld nach einem Unfall einfordert, wenn ein "nicht Autorisierter" am Steuer saß, und nach einem Marderbiss nur das Kabel und nicht der ruinierte Motor erstattet wird. Zu den leicht übersehenen Knauserigkeiten zählt Huhn auch eine sehr steile Rückstufungstreppe, auf der man nach einem Unfall mehr Jahre braucht, um wieder auf den alten Rabattstand zu kommen.

Gründlicher über den eigenen Bedarf nachzudenken, empfehlen die Versicherungskaufleute bei diesen Punkten: Neuwerterstattung in Kasko mindestens ein Jahr lang, automatische Haftpflichterhöhung für Leihwagen im Ausland, Zahlung der Kasko auch bei grob fahrlässiger Unfallverursachung, Teilkasko-Deckung nach Unfall mit jeder Art von Tieren. Daneben können auch passende Sonderrabatte und der Schadenrückkauf in Kasko wichtig werden. Das ist das Recht, eine Zahlung dem eigenen Versicherer erstatten zu dürfen, um eine Rabattrückstufung zu vermeiden. Letztere kann über mehrere Jahre durchaus 1000 bis 30.000 Euro Mehrkosten verursachen. Huhn: "Schnäppchenjäger sollten sich zudem bewusst sein, dass bestimmte Risiken gar nicht versicherbar sind, wie etwa der Diebstahl von Navi-CDs aus Autos, weil diese nicht mit dem Auto fest verbaut sind."

Vorsicht ist auch angebracht, wenn für den alten Tarif ein Rabattschutz bei Haftpflicht- und Kaskoschäden vereinbart war und man jetzt zum vermeintlich günstigeren Angebot wechselt. Denn in der Regel gilt der Rabattschutz nur bei dem Versicherer, bei dem der Kunde dafür bisher gezahlt hat. "Hatte man vor dem Versichererwechsel Kfz-Schäden zu beklagen, kann es sein, dass der Tarifanbieter seinen neuen Kunden zu einem erheblich höheren Beitragssatz einstuft", sagt Huhn.

Manche Versicherer bieten neuerdings Kfz-Tarife auf Basis der individuellen Fahrweise an. "Bei diesen Kfz-Telematik-Tarifen werden Kunden zwar mit geringen Versicherungsprämien gelockt, müssen aber dafür ihren gesamten Fahrstil offenbaren", betont Huhn. Kunden sollten sich daher genau überlegen, ob sie für eine geringere Prämie ihr Bewegungsprofil dem Versicherer zur Verfügung stellen. Am wichtigsten ist nach Einschätzung der Versicherungskaufleute die Kenntnis der Entschädigungslücken. Diese sind meist gut versteckt und manchmal nur an fehlenden Bestimmungen im Kleingedruckten erkennbar. Huhn: "5000 bis 10.000 Euro können bei den Erstattungen leicht auf dem Spiel stehen, wenn man einfach zugreift, statt gründlich zu prüfen."

(büba)
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