Hückeswagen Verhandlung im Swaps-Rechtsstreit vor BGH am 22. März

Hückeswagen · Die Entscheidung im Rechtsstreit um die Zinswetten (Swaps), bei dem es um fast 20 Millionen Euro geht, steht in Kürze an. Wie Bürgermeister Dietmar Persian gestern mitteilte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung für Dienstag, 22. März, 10 Uhr, anberaumt. Die Stadt Hückeswagen hatte im August vor dem Oberlandesgericht Köln zu 100 Prozent obsiegt, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) als Bad Bank und Rechtsnachfolgerin der zerschlagenen Westdeutschen Landesbank (WestLB) hatte umgehend Revision eingelegt. Einen Vergleich hatte die Stadt abgelehnt.

Swaps sind Wetten auf die Zinsentwicklung bei Krediten. Im Fall der Schloss-Stadt Hückeswagen basierten sie auf dem Währungsverhältnis vom Euro zum Schweizer Franken. Wäre der Wert der Schweizer Währung gefallen, hätte das zum Sinken der Zinslast geführt. In Folge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise stieg der Wert des Franken jedoch - und mit ihr die Zinslast für die Kommunen.

(büba)
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