Hückeswagen Unfall bringt jungen Hückeswagener vor den Wipperfürther Strafrichter

Hückeswagen · Ein Mensch muss nicht zwingend kriminell sein, um irgendwann vor den Strafrichter zitiert zu werden. Diese Erfahrung machte jetzt ein junger Mann aus Hückeswagen. In den 26 Jahren seines Lebens hat der Facharbeiter noch nie eine Straftat begangen, ist auch noch nie als Verkehrsrowdy aufgefallen - dennoch musste er sich nun als Angeklagter vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm eine fahrlässige Körperverletzung vor. Vorausgegangen war ein Verkehrsunfall auf der Rader Straße im Januar.

Um die Mittagszeit herum war der 26-Jährige an einem Wintertag von einem Grundstück an der Rader Straße aus auf die vielbefahrene Bundesstraße abgebogen - und hatte dabei einen Radfahrer übersehen, der talwärts in Richtung Innenstadt unterwegs gewesen war. Der Mann stürzte beim Zusammenstoß mit dem Auto vom Rad und erlitt mehrere Knochenbrüche. Ein Rettungswagen brachte ihn zur stationären Behandlung ins Krankenhaus. Der nun angeklagte Autofahrer kam mit dem Schrecken davon.

"Ich bin wirklich nicht schnell gefahren, denn die Ausfahrt ist unter anderem wegen einer großen Steinmauer sehr unübersichtlich. Ich habe mich langsam voran getastet und dann den Radfahrer einfach nicht gesehen, weil ich auch noch von der tief stehenden Sonne geblendet war": Mit diesen Worten schilderte der Hückeswagener auf Nachfragen des Richters das Geschehen. Ganz sicher habe er niemanden verletzen wollen. Dass das dann doch geschehen sei, bedauere er zutiefst: "Es war ein Unfall, aber es tut mir sehr, sehr leid für den Mann." Bei dem Radfahrer hatte er sich schon Tage nach dem Unfall, als der Mann aus dem Krankenhaus entlassen worden war, entschuldigt.

Der Richter nahm dem Angeklagten die erkennbar ehrliche Reue ab und räumte ein: "Das ist so eine Sache, die jedem von uns passieren kann - aber nach dem Gesetz darf sie eben nicht passieren. Auch wer im Straßenverkehr einen anderen bei einem von ihm verschuldeten Unfall verletzt, begeht eine Körperverletzung und macht sich damit strafbar."

Weil Richter und Staatsanwalt die Schuld des 26-Jährigen als gering einstuften und mit Blick darauf, dass er noch keine Punkte in Flensburg angesammelt hat, wurde das Strafverfahren wegen der Körperverletzung schließlich eingestellt. Die einzige Auflage: Der Hückeswagener muss eine Geldbuße von 250 Euro zahlen, die an die Jugendgerichtshilfe beim Oberbergischen Kreis geht. Mit der Einstellung hat der junge Mann weiterhin keine Eintragung im Bundeszentralregister, er ist also nicht vorbestraft.

Sichtlich erleichtert verließ der 26-Jährige den Gerichtssaal.

(bn)
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