Hückeswagen Trotz Arbeit Geld vom Jobcenter kassiert - das kostet jetzt

Hückeswagen · Jeder, der als Langzeitarbeitsloser Geld vom Jobcenter bezieht, weiß es, denn er wird mündlich und schriftlich ausdrücklich dazu belehrt: Sobald eine Arbeit aufgenommen und also auch ein Einkommen erzielt wird, muss das dem Jobcenter gemeldet werden.

Passiert das nicht - was häufiger der Fall ist -, ist ein Strafantrag wegen Betrugs die automatische Folge. Unabhängig davon müssen natürlich die zu Unrecht bezogenen Leistungen zurückgezahlt werden.

Das hätte eigentlich auch einem 53-Jährigen bekannt sein müssen, der seit vielen Jahren Kunde des Jobcenters in Hückeswagen und also mit den gesetzlichen Vorschriften vertraut war. Von August bis Oktober 2015 hatte er dennoch Geld von der Behörde bezogen, insgesamt etwa 430 Euro, obwohl er schon Ende Juli Arbeit in einem Gummersbacher Unternehmen gefunden hatte. "Aber das war doch bloß ein Minijob, bei dem ich nur 400 Euro im Monat verdient habe", versuchte er sich nun im Strafverfahren vor dem Wipperfürther Amtsgericht zu rechtfertigen. Auch den Minijob hätte er jedoch melden müssen, machte ihm der Richter klar. "Ich meine, das mit dem Minijob hätte ich meiner Sachbearbeiterin auch irgendwann im August mitgeteilt", sagte der inzwischen längst wieder arbeitslose Mann aus.

In dem Jahr sei aber eben alles "drunter und drüber gegangen". Unter anderem war ihm der Strom gesperrt worden, weil er Schulden beim Energieversorger BEW hatte. Das Jobcenter gewährte ihm ein Darlehen, um die Stromschulden bezahlen zu können. "Das Geld war ja immer knapp, damals war's aber gerade besonders schlimm", sagte der 53-jährige Vater von sechs Kindern, die allerdings nicht bei ihm, sondern bei ihren jeweiligen Müttern leben.

Inzwischen hat er etwa die Hälfte der vor nun zwei Jahren zu Unrecht kassierten Summe in Raten abgestottert, der Rest wird ihm von dem abgezogen, was er mittlerweile wieder monatlich an Leistungen vom Jobcenter bezieht. Überdies wird er nun auch noch 300 Euro abbezahlen müssen, denn der Richter verurteilte den Mann wegen Betruges zu einer Geldstrafe in dieser Höhe (30 Tagessätze zu zehn Euro).

Kann er sie nicht bezahlen, wird er voraussichtlich stattdessen gemeinnützige Arbeit leisten müssen. Das tut er auch zurzeit, um eine frühere Geldstrafe abzuarbeiten. Insgesamt 480 Sozialstunden muss der schon mehrfach vorbestrafte 53-Jährige dafür ableisten, rund die Hälfte davon hat er bereits hinter sich.

(bn)
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