Hückeswagen Schon Besitz eines Schlagrings ist strafbar

Hückeswagen · 300 Euro Geldstrafe für einen arbeitslosen Gerüstbauer. Der nutzte den Schlagring als Deko.

Ein Schlagring ist eine gefährliche Waffe, mit der Menschen schwere, unter Umständen auch tödliche Verletzungen zugefügt werden können. Was viele nicht wissen: Strafbar macht sich schon, wer einen Schlagring nur besitzt, auch wenn er ihn gar nicht benutzt oder irgendwann benutzen will. Erst kürzlich musste sich deshalb ein junger Mann aus Hückeswagen vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verantworten.

Er erschien trotz Ladung nicht zur Hauptverhandlung, also erließ der Richter im Einvernehmen mit dem Staatsanwalt einen Strafbefehl gegen ihn wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Der Hückeswagener muss nun deswegen eine hohe Geldstrafe zahlen.

Ganz ähnlich gelagert war der Fall eines anderen Mannes, der jetzt als Angeklagter vors Gericht in Wipperfürth zitiert wurde. Anscheinend üben Schlagringe eine besondere Faszination auf manche Männer aus. Auch bei ihm waren Polizeibeamte jedenfalls eher zufällig im Verlauf einer Hausdurchsuchung auf einen schwarzen Schlagring gestoßen, der in einer Sporttasche des 32-jährigen lag. Ein Freund, der gerade zu Gast bei ihm gewesen sei, habe das Teil zusammen mit anderen Dingen schnell in die Tasche gestopft, als die Polizei an der Wohnungstür geklingelt habe, sagte der inzwischen arbeitslose Gerüstbauer aus. Zuvor habe der Schlagring immer in seinem Schrank gelegen, denn: "Ich sammele so etwas als Deko für meine Wohnung, weil es mir einfach gut gefällt. Das ist eben so ein Tick von mir." Beim Kauf habe der Händler ihm gesagt, dass es gesetzlich auch erlaubt sei, ein solches Schlagwerkzeug zu haben, nur eben nicht der Einsatz als Waffe.

Vom Richter musste sich der 32-Jährige nun eines Besseren belehren lassen. "Und Ihr Tick ist im Übrigen ganz schön teuer", hielt er dem Mann vor, der von Hartz IV lebt und deshalb nicht einmal Unterhalt für seine beiden kleinen Söhne bezahlen kann, die bei ihrer Mutter leben.

Konkret muss er nun für den Besitz des bei der Durchsuchung von der Polizei eingezogenen Schlagrings eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro (30 Tagessätze à zehn Euro) zahlen, hinzu kommen die Kosten für das Strafverfahren. "Gratis" gab's für den Angeklagten dazu noch einen Tipp vom Richter: "Als Deko kann man sich auch eine Blume in die Wohnung stellen. Das ist billiger und jedenfalls garantiert nicht strafbar."

(bn)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort