Hückeswagen Schilder weisen auf Anleinpflicht hin

Hückeswagen · Schnell gehandelt hat der Wupperverband, nachdem vor einigen Wochen ein elfjähriger Junge zwischen dem Wanderparkplatz am Mühlenweg und dem Klärwerk von einem freilaufenden Hund gejagt worden war - obwohl an dieser schmalen Stelle eigentlich eine generelle Anleinpflicht für Hunde besteht.

 Zwischen Wanderparkplatz und dem steilen Weg am Klärwerk gilt Anleinpflicht für Hunde.

Zwischen Wanderparkplatz und dem steilen Weg am Klärwerk gilt Anleinpflicht für Hunde.

Foto: Wupperverband

Die Mutter des Jungen hatte sich am "Heißen Draht" der BM über diese Rücksichtslosigkeit des Hundebesitzers geärgert.

Am Donnerstag hat der Wupperverband neue Schilder aufgestellt, die nochmals ausdrücklich auf die Anleinpflicht in diesem Bereich hinweisen. "Auf diesem Weg gilt für alle Hunde Anleinpflicht gemäß § 2 Landeshundegesetz.

Verstöße können mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet werden", heißt es auf einem der Schilder. Die Anleinpflicht gilt aber nur auf dem schmalen Weg zwischen Parkplatz und dem steilen Weg am Klärwerk, auf der restlichen Fläche nur für Hunde, die nicht von der Anleinpflicht befreit sind, teilte Roland Kissau vom Ordnungsamt mit.

(rue)
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