Hückeswagen Richtig wappnen gegen Reise-Malheurs

Hückeswagen · Die Osterferien haben begonnen, und auch viele Hückeswagener schmieden eifrig Urlaubspläne. Damit während der Reise nicht ein unbeabsichtigtes Malheur ein tiefes Loch in das Haushaltbudget reißt, sollte man auf einiges achten, betont Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und Leiter der Provinzial-Geschäftsstelle vom Etapler Platz. Auslandskranken- und Unfallversicherung

 Ernstfall im Skiurlaub - Einsatz der Rettungshubschraubers. Der kann teuer werden.

Ernstfall im Skiurlaub - Einsatz der Rettungshubschraubers. Der kann teuer werden.

Foto: St. Büllesbach

Die Osterferien haben begonnen, und auch viele Hückeswagener schmieden eifrig Urlaubspläne. Damit während der Reise nicht ein unbeabsichtigtes Malheur ein tiefes Loch in das Haushaltbudget reißt, sollte man auf einiges achten, betont Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und Leiter der Provinzial-Geschäftsstelle vom Etapler Platz. Auslandskranken- und Unfallversicherung

Bei Fahrten in die Ferne, etwa in den Wintersport, ist die Auslands-Krankenversicherung laut Huhn unverzichtbar. Denn die gesetzliche Krankenversicherung zahle nur bis zur gesetzlichen Höhe. Die Behandlungskosten im Ausland können aber ein Mehrfaches dessen betragen. "Insbesondere, wenn Zusatzleistungen, wie beispielsweise ein Krankentransport in die Heimat nötig werden, der schon mal einen vierstelligen Betrag ausmachen kann", betont der BVK-Sprecher. Die private Auslandskrankenversicherung kostet jährlich etwa zehn bis 20 Euro für beliebig viele Urlaube eines Jahres bis zu einer Dauer von jeweils 42 Tagen. Mindestens genauso wichtig sei die Private Unfallversicherung. Diese schütze bei schweren Verletzung mit Dauerschäden, etwa durchs Skifahren, und ersetze auch die teuren Bergungskosten wie mit dem Hubschrauber. Privathaftpflicht prüfen, nie Schäden anerkennen

Für "Untaten" experimentierfreudiger Kinder kann die Privathaftpflicht-Versicherung der Erwachsenen zuständig sein, bei Gastkindern über sieben Jahre federt der Vertrag von deren Eltern die Ansprüche Geschädigter ab. "Einen Schaden darf man aber nie aus der Urlaubskasse bezahlen, auch die Schuld nicht anerkennen", warnt Huhn. Denn beides nimmt dem Versicherer die Chance zur Prüfung, ob ein berechtigter Schadensersatzanspruch besteht. Tarife mit einer sogenannten Forderungsausfalldeckung sorgen zudem dafür, dass man selbst als Geschädigter eine Schadensersatzleistung von der eigenen Versicherung erhält, wenn der Schädiger nicht zahlen kann oder keine Privathaftpflichtversicherung hatte. Reisegepäck voll versichern - oder gar nicht

Die Reisegepäckversicherung sollte alle mitgeführten Werte umfassen, sonst ist nach einem Schaden der Streit wegen Unterversicherung programmiert. Außerdem sollten auch Beschädigungen des Reisegepäcks abgedeckt sein. Wer wenig auf die Reise mitnimmt, kann auf diese Versicherung verzichten. Manche Hausratversicherungen haben sogar in einer abgespeckten Version eine Reisegepäckversicherung eingeschlossen. Die Kasko ist ganzjährig häufig günstiger

Auf der Autofahrt ins Ausland sollte man die Grüne Karte als internationalen Versicherungsnachweis und den standardisierten Unfallbericht dabei haben. Beides erleichtere nach einem Unfall die wichtige Verständigung und könne viel Ärger ersparen. Die Vollkasko, nur für die Auslandsreise geordert, lohne sich selten, da es bei kurzfristigen Verträgen keinen Rabatt gebe. Huhn: "Zwei Urlaubsverträge pro Jahr kosten fast so viel wie die ganzjährige Versicherung bei hohem Schadenfreiheitsrabatt." Für Autofahrer kann darüber hinaus auch der Kfz-Schutzbrief als günstige Alternative zur teuren Mitgliedschaft in einem Automobilclub wichtig sein, der bei Fahrzeugausfall die Rückholung organisiert und nötige Zusatzübernachtungen zahlt.

(büba)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort