Hückeswagen Rat stimmt für Anleingebot und Spuckverbot

Hückeswagen · Es bleibt dabei: Auf dem Geh- und Radweg auf der alten Bahntrasse und auch auf dem schmalen Stück des Rundwegs um die Wupper-Vorsperre müssen Hunde künftig an die Leine genommen werden. Die Stadt verfügt das Anleingebot im Zuge einer Änderung der "Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hückeswagen". Dieser Änderung stimmte der Stadtrat in seiner Sitzung vergangene Woche mit nur einer Stimme Mehrheit zu.

 Auf den Wegen bis zum Hauptweg am Klärwerk und bis zum asphaltierten Teil der Brücke und auf der Brücke gilt eine Anleinpflicht für Hunde.

Auf den Wegen bis zum Hauptweg am Klärwerk und bis zum asphaltierten Teil der Brücke und auf der Brücke gilt eine Anleinpflicht für Hunde.

Foto: büllesbach

CDU und UWG stimmten gegen das Anleingebot. "Für ein kleines Teilstück des Rundweges macht es keinen Sinn - entweder ganz oder gar nicht, wobei wir eher für gar nicht sind", sagte CDU-Fraktionschef Christian Schütte. "In dem engen Bereich des Weges ist eine Anleinpflicht für Hunde sehr vernünftig", meinte dagegen Hans-Jürgen Grasemann als SPD-Fraktionsvorsitzender. Kontrollen, ob sich Hundehalter an das Gebot halten, dürfte es wohl nicht oder nur sehr selten geben. Die Stadt hat nicht so viele Ordnungskräfte, dass ihnen bei umfassenden Aufgaben in der Innenstadt auch noch Zeit genug bliebe für Spaziergänge an der Wupper-Vorsperre. Kontrollen dürften in anderen Punkten ebenfalls schwierig sein, die in der nun vom Rat beschlossenen geänderten Verordnung enthalten sind. So wird darin festgehalten, "(...) dass das Spucken auf Flächen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, verboten ist".

(bn)
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