Hückeswagen Osterfeuer müssen nun bei Stadt angemeldet werden

Hückeswagen · Nachdem vor einigen Jahren fast jede Straße in Hückeswagen ihr eigenes Osterfeuer entzündet hatte - 2011 brannten im gesamten Stadtgebiet 138 (!) -, hatte die Stadtverwaltung die Brauchtumsfeuerverordnung verschärft. Denn eine Kontrolle sei nicht mehr möglich gewesen, argumentierten die Verantwortlichen im Rathaus. Weswegen sie sich für einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand seitens der Antragsteller entschlossen. Das hat deutlich abgeschreckt: 2017 wurden nur 52 Feuer angemeldet.

 Wer in Hückeswagen am Osterwochenende ein Brauchtumsfeuer anzünden will, braucht dafür die Genehmigung der Stadt. Die ist kostenfrei.

Wer in Hückeswagen am Osterwochenende ein Brauchtumsfeuer anzünden will, braucht dafür die Genehmigung der Stadt. Die ist kostenfrei.

Foto: Bernshausen

Noch sind's vier Wochen bis Ostern, aber die Brauchtumsfeuer müssen bis zum 19. März beim Ordnungsamt der Stadt angemeldet werden. Das ist kostenfrei. Auf der Internetseite der Stadt, www.hueckeswagen.de, unter dem Link "Osterfeuer", steht das Formular, das sich Veranstalter herunterladen und ausfüllen können. Wer kein Internet hat, kann es im Bürgerbüro, Bahnhofsplatz 8, ausfüllen.

Dabei sind einige Regeln zu beachten: Erforderlich sind eine schriftliche Anmeldung, umfassende Angaben zum Veranstalter, zum Feuer selbst und zu den mindestens zwei Aufsichtspersonen. Es muss sich um eine öffentliche, frei zugängliche Veranstaltung handeln, zu der Vereine oder Nachbarschaften einladen. Wichtig ist ein Lageplan, der auch als Handskizze eingereicht werden darf.

Die Stadtverwaltung verweist vor allem auf die Sicherheitsabstände, die bei einem Osterfeuer eingehalten werden müssen, um Menschen, Gebäude oder Waldgebiete nicht zu gefährden. Auch darf das Holz mit Blick auf Wildtiere, die die Holzstapel gerne als Unterschlupf nutzen, erst zwei Tage vor dem Abbrennen aufgestapelt werden, zudem ist es noch einmal umzuschichten. Verbrannt werden darf nur unbehandeltes Holz; Schränke, anderes Sperrholz oder gar Reifen sind absolut tabu.

Wer gegen die Auflagen verstößt, muss mit einem Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit mit Kosten von bis zu 5000 Euro rechnen. Die Stadt kündigt zudem Kontrollen durch das Ordnungsamt und die Feuerwehr am Osterwochenende an.

(büba)
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