Hückeswagen Offiziell ausgewiesene Badestellen an Wupper- und Bever-Talsperre

Hückeswagen · Die erste Sommerferienhälfte bot bereits einige warme Tage und Gelegenheit zum Baden. Damit das Baden in den bergischen Badegewässern auch in der zweiten Ferienhälfte ein Vergnügen bleibt, weist der Wupperverband auf einige Regelungen hin und bittet alle Talsperrengäste um gegenseitige Rücksichtnahme.

 An der "Zornigen Ameise" ist das Baden in der Bever-Talsperre erlaubt - wie an drei anderen offiziellen Badestellen auch. Im restlichen Talsperrenbereich, etwa am Damm, ist das Baden eigentlich verboten, wird aber toleriert. Der Wupperverband macht jetzt nochmal auf die besonderen Regelungen aufmerksam.

An der "Zornigen Ameise" ist das Baden in der Bever-Talsperre erlaubt - wie an drei anderen offiziellen Badestellen auch. Im restlichen Talsperrenbereich, etwa am Damm, ist das Baden eigentlich verboten, wird aber toleriert. Der Wupperverband macht jetzt nochmal auf die besonderen Regelungen aufmerksam.

Foto: Jürgen Moll (Archiv)

Der Wupperverband betreibt im Wuppergebiet 14 Talsperren. Davon sind vier als Badegewässer nach EG-Richtlinie ausgewiesen: die Bever-Talsperre, die Wupper-Talsperre, die Brucher- und die Lingese-Talsperre, berichtet Ilona Weyer vom Wupperverband.

An diesen Talsperren ist an den gekennzeichneten Badestellen das Baden erlaubt, erfolgt aber auf eigene Gefahr. Die Badesaison geht vom 15. Mai bis zum 15. September. In diesem Zeitraum wird die Wasserqualität an den Badestellen alle vier Wochen von den zuständigen Gesundheitsämtern des Oberbergischen Kreises oder der Stadt Remscheid untersucht.

Alle Informationen über das Baden an den vier Badegewässern, zum Beispiel, an welchen Stellen sich die Badestellen befinden, gibt es beim Wupperverband. Das sind die Badestellen an den Talsperren: Bever-Talsperre "Zornige Ameise", Käfernberg und Campingplätze I und II. Wupper-Talsperre Bootsstelle Kräwinklerbrücke. Die Stelle Heidersteg in Radevormwald ist nicht offiziell freigegeben. Brucher-Talsperre Mauer, DLRG, Campingplatz und Segelclub. Lingese-Talsperre Campingplatz, DLRG und Linge.

"Damit das Baden für alle Gäste ein entspanntes Vergnügen ist, appellieren wir an alle, sich rücksichtsvoll zu verhalten und die Regeln zu beachten", sagt Jürgen Fries, Betriebsleiter der Brauchwassertalsperren des Wupperverbandes. Und das sind die Regeln im Detail: ' Grundsätzlich darf Müll nur in die eigens aufgestellten Abfallbehälter entsorgt werden. ' Das Mitführen von Hunden sowie Campen, Zelten, Grillen und der Einsatz von Modellbooten und Modellflugzeugen sind an den Badestellen nicht gestattet. ' Offene Feuerstellen sind grundsätzlich an allen Talsperren verboten - vor allem mit Blick auf die Brandgefahr in den Sommermonaten. Gerade an heißen Tagen und in den Sommerferien sind die Plätze an den Talsperren sehr gut besucht.

Umso wichtiger ist es, dass alle Besucher dazu beitragen, den Aufenthalt für sich selbst und andere angenehm zu gestalten, heißt es in einer Pressemitteilung des Wupperverbands." Die Beachtung der Regeln dient letztlich sowohl dem Komfort als auch der Sicherheit der Badegäste", berichtet Ilona Weyer.

Die Talsperren des Wupperverbands sind wasserwirtschaftliche Anlagen. Ihre Aufgaben sind der Hochwasserschutz oder die Abgabe von Wasser in Trockenzeiten (Niedrigwasseraufhöhung). Daher sei der Wasserstand in den Talsperren nicht konstant, sondern schwanke je nach Wasserabgabe und Wasserzufluss, betont Ilona Weyer. "Das Springen von Staumauern und Staudämmen wie an der Ronsdorfer Talsperre oder auch von der Kräwinkler Brücke in die Wupper-Talsperre ist lebensgefährlich und daher strikt verboten", macht sie zudem deutlich.

Der Wupperverband weist außerdem darauf hin, dass das Baden in seinen Trinkwassertalsperren (Große Dhünn-, Kerspe- und Herbringhauser Talsperre) sowie an weiteren Talsperren, die dem Naturschutz dienen, wie Panzer- und Ronsdorfer Talsperre, verboten ist. Auch der Stausee Beyenburg ist kein Badesee.

(RP)
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