Hückeswagen Nur mit blauem Ausweis auf den Schwerbehindertenparkplatz

Hückeswagen · Die Beschwerden häufen sich. Immer wieder gibt es Ärger mit den 13 Schwerbehindertenparkplätzen (Alte Ladestraße, Festplatz, Islandstraße, Kaufpark, Rossmann, Katholische Kirche, Schloss, Bahnhofsstraße, Am Kamp). Grund genug für die Stadt, ein Infopapier aufzulegen, das im Bürgerbüro und im Ordnungsamt ausliegt.

 Jörg Schuschke (l.) und Roland Kissau vom Ordnungsamt stellten gestern das neue Infopapier zu den Sonderparkausweisen vor.

Jörg Schuschke (l.) und Roland Kissau vom Ordnungsamt stellten gestern das neue Infopapier zu den Sonderparkausweisen vor.

Foto: moll

Denn was viele nicht wissen: Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, darf sein Auto nicht automatisch auf einem gekennzeichneten Parkplatz abstellen. "Das geht nur mit einem blauen Parkausweis, den alle bekommen können, die einen Schwerbehindertenausweis haben", erklärt Jörg Schuschke, der für den ruhenden Verkehr zuständig ist. Fürs Ordnungsamt sei nur diese blaue Ausweis entscheidend. Wer ihn nicht auslegt, muss 35 Euro zahlen. Der blaue Ausweis trägt den Zusatz "AG" für "außergewöhnlich gehbehindert" oder "BL" für blind.

Außerdem gibt es einen orange-farbenen Ausweis. Er ist für gehbehinderte Menschen, die aber schon einen gewissen Grad erreichen müssen, um den Ausweis zu bekommen, sagt Schuschke. Sie dürfen zwar die Schwerbehindertenparkplätze nicht nutzen, dafür aber im eingeschränkten Halteverbot parken - immer nur dort, wo sie niemanden behindern. Zuständig für die Ausstellung der Ausweise ist das Straßenverkehrsamt des Kreises, im Bürgerbüro gibt es die Anträge.

"Wir wollen nicht restriktiv agieren, sondern bemühen uns, die Ermessensspielräume auszunutzen, aber an Regeln müssen sich die Betroffenen halten", sagt Bereichsleiter Michael Kirch. Auch der Handwerkerparkausweis ist kaum bekannt. Er kostet zwar 305 Euro pro erstes Fahrzeug (jedes weitere dann 153 Euro), ist aber nicht nur für Handwerker, sondern auch für ambulante Pflegedienste interessant. Mit diesem Ausweis wird die Parkzeit (in der Innenstadt meist auf eine oder zwei Stunden begrenzt) außer Kraft gesetzt. "Außerdem darf der Ausweisträger vor der Haustüre parken und nimmt anderen Kunden nicht den Parkplatz weg", sagt Schuschke. Verstöße kosten ab zehn Euro. Es gebe auch spezielle Sondergenehmigungen.

(RP)
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