Hückeswagen Nur E-Fahrzeuge dürfen an den Zapfsäulen parken

Hückeswagen · Weil es immer wieder zu Missverständnissen und Verstößen gegen geltendes Recht kommt, macht das Ordnungsamt darauf aufmerksam, dass das Parken an den zwei beschilderten Elektro-Zapfsäulen am Etapler Platz nur für Elektro-Fahrzeuge erlaubt ist. "Für alle anderen Fahrzeuge gilt hier ein eingeschränktes Halteverbot. Verstöße werden mit einem Verwarngeld von zehn Euro geahndet", berichtet Roland Kissau vom Ordnungsamt.

 Hier dürfen nur Elektro-Fahrzeuge parken.

Hier dürfen nur Elektro-Fahrzeuge parken.

Foto: roland kissau

Die angebrachten Zusatzzeichen mit dem Piktogramm eines Elektro-Fahrzeuges bedeuten nach seinen Angaben, dass das Parken nur für Elektro-Fahrzeuge erlaubt ist, genau wie bei der Beschilderung eines Parkplatzes für Schwerbehinderte mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrers.

Kissau: "Viele Autofahrer glauben, dass es sich bei den Schildern lediglich um Hinweise handelt, nicht aber um ein Verbot", sagt Kissau. Das sei aber sehr wohl der Fall.

(rue)
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