Andreas Plewe Nachts duschen - das ist in einer Mietwohnung durchaus erlaubt

Hückeswagen · wermelskirchen Kann man nachts in seiner Mietwohnung baden oder duschen? Dazu äußert sich der Jurist des Mietervereins Remscheid, Wermelskirchen und Umgebung, Andreas Plewe, im Gespräch mit Johanna Schumacher.

 Andreas Plewe.

Andreas Plewe.

Foto: jkö

wermelskirchen Kann man nachts in seiner Mietwohnung baden oder duschen? Dazu äußert sich der Jurist des Mietervereins Remscheid, Wermelskirchen und Umgebung, Andreas Plewe, im Gespräch mit Johanna Schumacher.

Ist es erlaubt, noch mitten in der Nacht zu baden oder zu duschen?

plewe Baden und Duschen nach 22 oder 24 Uhr oder sogar mitten in der Nacht ist erlaubt. Mit dieser Begründung wies auch das Kölner Landesgericht die fristlose Kündigung einer Kölner Vermieterin zurück, die ihrer Mieterin mit der Begründung gekündigt hatte, dass die Mieterin in zahlreichen Nächten nach 24 Uhr durch Baden und Wassergeräusche Mitbewohner gestört habe. Hierdurch habe sie ständig und hartnäckig mietvertragliche Pflichten verletzt und insbesondere gegen die Hausordnung verstoßen.

Darf eine solche Regelung denn in der Hausordnung stehen?

plewe Eine derartige Klausel verstößt gegen das AGB-Gesetz (Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Sie benachteiligt den Mieter unangemessen und ist mit wesentlichen Grundgedanken des Mietrechts nicht vereinbar.

Warum verstößt ein Dusch-Verbot gegen das Mietrecht?

Plewe Das Mieterrecht, das heißt der Mietgebrauch, erstreckt sich auf alle Teile der Wohnung. Das Landgericht Köln wörtlich: "Der Mieter kann ein vorhandenes Bad grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit benutzen." Bestimmte Badezeiten lassen sich aus dem Mietgebrauch selbst nicht ableiten; Formularklauseln sind unzulässig. Das Geräusch ein- und ablaufenden Wassers zählt zu normalen Wohngeräuschen, die von allen hingenommen werden müssen. Waschen, nächtliches Duschen und Baden gehört zu einem hygienischen Mindeststandard, der ohne weiteres einer normalen Lebensführung eines Mieters zugeordnet werden kann.

Ist es möglich, Grenzen für nächtliches Baden zu ziehen?

plewe Das Gericht ließ offen, ob nach Treu und Glaube Grenzen für nächtliches Baden und Duschen zu ziehen sind. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte entschieden, dass nachts einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten wie Ein- und Ablaufen lassen des Badewassers, 30 Minuten angemessen sind. Dauerduschen - drei Stunden lang - hielt das Oberlandesgericht Düsseldorf dagegen für unzulässig.

(RP)
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