Hückeswagen Nach Gewitter - nur wenige haben Versicherung gegen Hochwasser

Hückeswagen · Starkregen und Gewitterböen haben vergangene Woche auch in Hückeswagen Schäden angerichtet. Jetzt fragen sich viele, welche Versicherung dafür aufkommt.

Bei Autos ist das unproblematisch, berichtet der Hückeswagener Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute. "Die Kasko-Versicherungen kommen dafür auf, wenn Autos durch umgestürzte Bäume, Hagel, herabgefallene Dachziegel oder durch Überflutung von Straßen beschädigt wurden", teilt der Leiter der Provinzial-Geschäftsstelle vom Etapler Platz mit. "Sie zahlen, zwar abzüglich vereinbarter Selbstbehalte, aber ohne Rabattrückstufung." Wichtig sei, dass der Schaden den Versicherungsvermittlern zügig gemeldet werde. Dann können die Schadenskosten auch zeitnah ersetzt werden", schreibt er in einer Pressemitteilung. Haus und Garten Gewitterböen erreichen häufig Windstärke acht und mehr, was Sturm bedeutet. Dann sind für Häuserschäden die Gebäude-, und bei Wohnungen die Hausratversicherungen für Schadenersatz zuständig. Brandschäden sind in der Gebäudeversicherung oder bei Mietern in der Hausratversicherung abgesichert. Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag ersetzt die Hausratversicherung. "Ein Blick in die Vertragsunterlagen gibt Auskunft, ob zusätzlich auch zertrümmerte Fenster- und Glasscheiben erneuert werden", rät Huhn.

Für Hochwasserschäden, beispielsweise verursacht durch einen Rückstau aus der überforderten Kanalisation, kommt nur eine Elementarschadenversicherung auf, die in die bereits bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden kann. "Diese Versicherung deckt auch Schäden von Erdrutschen, Erdsenkungen und sogar von Erdbeben ab", berichtet Huhn. Wer beim Umfang seines Versicherungsschutzes unsicher ist, sollte sich von einem Versicherungsvermittler weiterhelfen lassen. Jedoch haben bislang nur gerade einmal etwa 40 Prozent der Haushalte eine solche Versicherung abgeschlossen. Dächer inspizieren Hauseigentümer, die dem ersten Anschein nach glimpflich davongekommen sind, sollten jetzt ihr Hausdach mustern. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Gewitterschäden, die vom Dachdecker und auf Kosten der Gebäudeversicherung gerichtet werden sollten. Ein Fernglas leistet gute Dienste und ist wesentlich ungefährlicher als eine eigene Inspektion auf dem Dach. Übrigens können auch Schäden an getragener Kleidung - etwa durch einen Sturz in der Gewitterböe - von der Hausratversicherung übernommen werden.

Das oberste Gebot für Geschädigte ist nach Angaben von Huhn: "Alle Schäden melden, möglichst mit Fotos dokumentieren und dann den betreuenden Versicherungskaufleuten die Geldbeschaffung überlassen. Denn ob zum Beispiel abgerissene Antennen und andere Außenanlagen wie Markisen mitversichert sind, können sie meist schneller feststellen als ein Geschädigter."

(rue)
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