Hückeswagen Mutter zahlt für ihre Fahrt auf dem frisierten Mofa des Sohnes

Hückeswagen · Das kommt auch in den besten Familien vor - und zwar gar nicht mal so selten: Der jugendliche Sohn bekommt ein Mofa als fahrbaren Untersatz geschenkt, damit er flexibel ist und Freunde besuchen kann. Das Ding ist ihm jedoch zu langsam, er will nicht nur durch die Gegend tuckern. Also wird es kurzerhand technisch frisiert, also aufgerüstet, was relativ einfach zu bewerkstelligen ist. Die Eltern werden vorsichtshalber von dieser verbotenen Beschleunigungsaktion des Sohnemanns nicht in Kenntnis gesetzt. Ärgerlich - und sehr teuer - kann es dann allerdings werden, wenn sich die ahnungslose Mutter das Kleinkraftrad des Sprösslings ausleiht, weil sie keinen Führerschein und also auch kein Auto besitzt, aber dringend etwas erledigen muss und dafür ein Fahrzeug braucht.

So erging es einer 41 Jahre alten Hückeswagenerin an einem Tag im Juni dieses Jahres. Auf dem Mofa ihres älteren Sohnes war die Mutter von Wiehagen aus zu einer Einkaufstour aufgebrochen. Doch sie kam nur bis zur Tankstelle an der Peterstraße. Denn dort stellten Polizeibeamte bei einer Überprüfung fest, dass das Kleinkraftrad technisch verändert worden war. Und zwar so, dass damit auch deutlich schneller als mit den sonst üblichen maximal 25 Stundenkilometern gefahren werden konnte. Das wiederum setzt den Besitz eines gültigen Führerscheins beim Fahrer voraus. Den konnte die Frau aber nicht vorweisen - sie hat keinen.

Das Ende vom Lied: Die 41-Jährige musste sich jetzt vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verantworten. Die Anklage gegen sie lautete auf Fahren ohne Fahrerlaubnis. "Ich wusste doch nicht, dass das Ding so schnell ist und ich deshalb einen Führerschein dafür brauche", versuchte die Frau sich zu rechtfertigen. Staatsanwalt und Richter ließen das letzten Endes aber nicht gelten, ihre sehr eindeutige Ansage: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Zudem hätte die einschlägig vorbestrafte Hückeswagenerin nach einem früheren Strafbefehl zumindest wissen müssen, dass das Fahren ohne Führerschein eine Straftat ist, die auch entsprechend geahndet wird.

Im konkreten Fall verurteilte der Richter die 41-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je zehn Euro, insgesamt also zu 400 Euro. Das ist viel Geld für die schon längere Zeit als arbeitslos gemeldete gelernte Köchin, die inzwischen von Hartz IV lebt. Außerdem verhängte das Gericht entsprechend dem Antrag der Staatsanwaltschaft ein Fahrverbot für zwei Monate. Vor Ablauf dieser Frist darf die Frau keine Fahrerlaubnis beantragen.

Mit auf den Heimweg nahm sie die Mahnung des Richters: "Solange das Fahrverbot gilt, können Sie sich allenfalls mit einem Krankenstuhl im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, ansonsten nur zu Fuß oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn jetzt noch einmal etwas in diese Richtung passieren sollte, dann bekommen Sie hier richtig Ärger."

(bn)
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