Hückeswagen Mann zielt mit Gaspistole auf einen Hund

Hückeswagen · Was für zwei Kinder als harmloser Spaziergang mit dem Hund begann, endete mit einer Anzeige wegen Nötigung. Denn ein Spaziergänger hatte am Montagmittag auf den Hund der beiden gezielt. Das bestätigte gestern Polizeisprecher Jürgen Dzuballe auf Anfrage unserer Redaktion.

Die Kinder waren um 14.15 Uhr auf dem Feldweg oberhalb der Siedlung Kleineichen mit ihrem Hund, der laut Dzuballe angeleint war, in Richtung Bever-Talsperre unterwegs, als sie den Mann trafen. Der soll dann eine Gaspistole gezückt, diese auf das Tier gerichtet und an die Kinder gesagt haben: "Weg mit dem Viech!" Die Kinder verschwanden mit ihrem Hund umgehend.

Die Mutter der beiden suchte, nachdem ihre Kinder ihr den Vorfall geschildert hatten, den Mann auf. Er lebt offenbar auch in der Siedlung und soll selbst Hundehalter sein. "Er gab zu, die Kinder getroffen und mit der Gaspistole auf den Hund gezielt zu haben", berichtete der Polizeisprecher. Was der Auslöser für dieses Verhalten war, ist ihm allerdings nicht bekannt. "Das wird jetzt Teil der Ermittlungen sein", sagte Dzuballe. Denn die Frau hat, nachdem sie auch das Ordnungsamt der Stadt informiert hatte, Anzeige bei der Polizei erstattet. Diese wird auch prüfen, ob der Mann die Waffe besitzen darf, denn dafür ist der kleine Waffenschein notwendig.

Rechtlich handelt es sich bei dem Vorgang nicht um eine Bedrohung, sondern um eine Nötigung. Zum einen gelten Tiere nach dem deutschen Recht als Dinge und nicht als Lebewesen, weswegen eine mögliche Verletzung des Hundes durch einen Schuss auch "nur" eine Sachbeschädigung gewesen wäre. Zum anderen ist der Straftatbestand der Bedrohung im Strafgesetzbuch klar geregelt. Dzuballe: "Bei einer Bedrohung handelt es sich um die Androhung eines Verbrechens, etwa, wenn man jemanden mit dem Tod droht." Drohe man jemanden aber etwa Schläge an, damit dieser eine Handlung unterlässt - etwa, das Auto nicht zu zerkratzen - spreche man von Nötigung.

Der Fall wird nun bearbeitet und dann an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese entscheidet schließlich, ob sich der Mann vor Gericht verantworten muss.

(büba)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort