Hückeswagen Mann unterschlägt Lohn für Freund

Hückeswagen · Einsicht in eigenes Fehlverhalten scheint nicht zu den Stärken eines 35-Jährigen zu gehören, der sich vor dem Amtsgericht Wipperfürth wegen Unterschlagung zu verantworten hatte. Nachdem zwei frühere Verfahren in gleicher Sache gegen ihn eingestellt worden waren, er jedoch die Auflagen nicht erfüllt hatte, ging's zum dritten Mal um die 2010 begangene Straftat. Mit der beleidigten Attitüde eines zu Unrecht Verfolgten blieb der Angeklagte uneinsichtig.

Vor gut fünf Jahren hatte sich der Wipperfürther selbstständig gemacht und war als Subunternehmer für einen Hückeswagener Landschaftsbauer tätig geworden. Er stellte eigene Mitarbeiter ein, darunter einen Freund. Dem habe er eine Chance geben wollen, weil er behindert sei und es schwer gehabt habe auf dem Arbeitsmarkt. "Ich bin eben ein sehr sozial eingestellter Mensch."

Weniger sozial war, dass der Subunternehmer von dem Hückeswagener Betrieb zwar das Geld nahm, das als Arbeitslohn für seinen Freund gedacht war, die Summe aber für sich behielt. Diese Unterschlagung war bereits Gegenstand eines zivilrechtlichen Verfahrens, in dem der Wipperfürther unterlag. Dennoch zahlte er den Arbeitslohn, etwa 300 Euro, nicht aus.

Das Strafverfahren folgte. Zweimal wurde es eingestellt, beide Male mit der Auflage, das unterschlagene Geld an den ehemaligen Mitarbeiter zu zahlen. Der hat bis heute keinen Euro gesehen. In der dritten Hauptverhandlung sagte der Angeklagte jetzt aus, was er zuvor nie behauptet hatte: "Ich habe schon damals gezahlt, als ich das Geld bekommen habe."

Dem schenkten Staatsanwalt und Richter zwar keinen Glauben. Dennoch kam der Landschaftsbauer, der nicht mehr selbstständig und von Arbeitslosigkeit bedroht ist, glimpflich davon: Der Richter sprach eine Verwarnung aus, verbunden mit der Androhung einer Geldstrafe von 1200 Euro, die er auf zwei Jahre zur Bewährung aussetzte.

Der 35-Jährige muss nun den noch ausstehenden Arbeitslohn innerhalb einer Frist an den Ex-Freund überweisen. Tut er das und begeht in den nächsten zwei Jahren keine Straftat mehr, wird die Geldstrafe hinfällig. Macht er den Schaden nicht wieder gut, muss er auch die 1200 Euro an die Staatskasse zahlen. Sein Kommentar: "Da muss sich dann ja wohl das Jobcenter kümmern, wenn ich arbeitslos werde."

(bn)
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