Hückeswagen Kostenlose Windel-Entsorgung endet 2018

Hückeswagen · Eltern von Kleinkindern und Angehörige von pflegebedürftigen Menschen müssen sich ab dem kommenden Jahr auf eine Neuerung einstellen. Allerdings bietet der BAV Gutschriften an, die im Jahr für eine Entlastung von etwa 30 Euro sorgen.

 Auf Eltern, die Einwegwindeln entsorgen müssen, kommen ab 2018 weitere Kosten zu. Denn sie müssen - wie Angehörige von pflegebedürftigen Menschen - dafür zahlen. Es gibt aber ein finanzielles Entgegenkommen des BAV.

Auf Eltern, die Einwegwindeln entsorgen müssen, kommen ab 2018 weitere Kosten zu. Denn sie müssen - wie Angehörige von pflegebedürftigen Menschen - dafür zahlen. Es gibt aber ein finanzielles Entgegenkommen des BAV.

Foto: dpa (Archiv)

Eltern von Neugeborenen können seit Jahren auf einen Service des Bergischen Abfallwirtschaftsverbands (BAV) bauen: Die Entsorgung von Einwegwindeln war und ist (noch) kostenfrei. Gleiches gilt für Angehörige von pflegebedürftigen Menschen, die ebenfalls eine Windel tragen müssen. Für alle werden derzeit 120-Liter-Restmülltonnen oder Windelsäcke unentgeltlich bereitgestellt. Aber nur noch bis zum Jahresende: Ab 2018 werden sie kostenpflichtig; ein letztes Mal abgefahren werden die Windelsäcke im Januar.

Das geht aus Schreiben des BAV hervor, die jüngst an die Betroffenen in der Schloss-Stadt versandt wurden. Hintergrund ist, dass das kostenfreie Bereitstellen von Säcken oder Tonnen aus gebührenrechtlichen Gründen nicht mehr zulässig ist. Im Gespräch mit unserer Redaktion verweist BAV-Justiziarin Mirja Decking auf das Kommunalabgabengesetz (KAG), das die Erhebung kommunaler Gebühren regelt - und dazu zählen auch die Abfallgebühren.

Ein zentraler Grundsatz des Gesetzes ist das sogenannte Äquivalenzprinzip. Danach darf eine Gebühr nur erhoben werden, wenn eine angemessene äquivalente Leistung erbracht wird. Bei der Windel-Entsorgung ist das aber nicht der Fall. Denn mehr als 90 Prozent der Hückeswagener Haushalte zahlen für eine Leistung, die sie nicht in Anspruch nehmen können, womit das Äquivalenzprinzip von Zahlung und Gegenleistung verletzt und die Gebührenkalkulation fehlerhaft ist. Auch widerspricht die kostenfreie Bereitstellung von Behälter- und Sackvolumen zur Entsorgung von Restmüll - nichts anderes sind auch Windeln - dem Landesabfallgesetz. Das fordert einen wirksamen Anreiz, Abfall zu vermeiden. Bei den Einwegwindeln sei das aber nicht der Fall, argumentiert die Justiziarin.

Der BAV will die betroffenen Familien und Angehörigen jedoch auch ab nächstes Jahr weiter entlasten. So heißt es in dem Schreiben: "Wird für Windeln ein größerer Restmüllbehälter benötigt, als es nach dem Mindestvolumen erforderlich ist, wird auf schriftlichem Antrag je Kleinkind eine Gutschrift für einen Anteil von 40 Litern des zusätzlichen Behältervolumens gewährt." In den Schreiben an die Betroffenen waren die Anträge beigelegt worden, die jedoch bis kommenden Freitag, 15. September, zum BAV geschickt werden müssen. Andernfalls würden die jetzt vorhandenen kostenfreien Restmülltonnen zum 1. Januar voll gebührenpflichtig, heißt es in dem Brief. Sollte ein Wechsel des Behälters beantragt werden, koste dieser nichts.

Der Verband geht davon aus, dass die Gutschrift voraussichtlich etwa 30 Euro im Jahr ausmachen wird. Die exakten Gebührenbeträge für das Jahr 2018 werden jedoch erst im Rahmen der Gebührenkalkulation Ende 2017 ermittelt.

"Aus sozialer Sicht ist die kostenfreie Entsorgung ja eigentlich eine gute Sache", betont Decking. Doch müsse der BAV der weiterentwickelten Rechtssprechung Rechnung tragen. "Es werden nunmal Haushalte belastet, die selbst keinen Windelmüll produzieren."

Hat das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, fällt die Gutschrift für die Windel-Entsorgung weg. Dann kann beim BAV wieder eine kleinere Restmülltonne beantragt werden, deren Austausch ebenfalls kostenfrei sein wird. Bei den pflegebedürftigen Menschen muss dem Verband jedes Jahr aufs Neue der Nachweis der Pflegebedürftigkeit vorgelegt werden. Die in der zweiten Jahreshälfte eingereichten Nachweise gelten dann für das Folgejahr.

(büba)
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