Hückeswagen Kirchenvorstand: Pfarrgarten soll neu gestaltet und bepflanzt werden

Hückeswagen · Nun also doch - der Kirchenvorstand der Katholischen Gemeinde gab gestern eine Stellungnahme dazu ab, warum im Pfarrgarten Bäume zurückgeschnitten wurden und was dort passieren soll.

 Der Rückschnitt im Pfarrgarten ist für Anwohner der Weierbachstraße ein Stein des Anstoßes.

Der Rückschnitt im Pfarrgarten ist für Anwohner der Weierbachstraße ein Stein des Anstoßes.

Foto: büba (Archiv)

Nachdem sich Anwohner der Weierbachstraße in der Vorwoche am Bürgermonitor unserer Redaktion darüber empört hatten, hatte es Pfarrer Marc D. Klein noch abgelehnt, eine Stellungnahme abzugeben (die BM berichtete).

"Bereits im vergangenen Jahr hatte der Kirchenvorstand (...) beschlossen, den zum vermieteten Zweifamilienhaus Weierbachstraße 19 gehörenden Hausgarten - der ,Pfarrgarten', der sich zugegebenermaßen in keinem schönen Zustand befindet - neu und ansprechend zu gestalten", heißt es in der Stellungnahme. Beschlossen worden sei die Wiederherstellung des Weges, eine Neubepflanzung mit vorwiegend blühenden Ziersträuchern, wie etwa Flieder, Felsenbirne, Zierpflaume, Sternmagnolien und Hortensien sowie zur Pflegevereinfachung eine abschließende Abdeckung des Bodens mit Rindenmulch.

Um eine ausreichende Belichtung der Neubepflanzung zu erreichen, habe der Rückschnitt der an der Weierbachstraße stehenden Haselnuss- und Weidensträucher beschlossen werden müssen. "Außerdem ragten schon einige Äste in den Gehweg hinein", heißt es in der Pressemitteilung des Kirchenvorstandes.

Aus Kostengründen werden die Gartenarbeiten hauptsächlich ehrenamtlich durch Mitglieder des Kirchenvorstands und den angestellten Hausmeistern vorgenommen. Das gehe natürlich nicht so schnell wie bei einem Gartenbauunternehmen, "aber Fortschritte werden sicher schon bald zu sehen sein", versichert der Kirchenvorstand. Dessen Mitglieder hoffen, "dass durch die beschlossenen Maßnahmen ein schöner und ansehnlicher Garten entstehen wird, an dem sich nicht nur Insekten und Vögel, sondern auch die derzeit aufgebrachten Nachbarn erfreuen können".

Der Kirchenvorstand legt Wert darauf, dass keine Bäumen gefällt wurden, es sich bei den Arbeiten vielmehr um ein Rückschnitt von Sträuchern auf 0,6 bis 1,5 Meter Asthöhe gehandelt habe. Dadurch sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewährleistet, dass die Sträucher noch in diesem Jahr wieder neu austreiben werden.

Zur Rechtmäßigkeit des Sträucherrückschnitt schreibt der Kirchenvorstand: "In privaten Gärten dürfen während des gesamten Jahres Bäume und Sträucher gefällt oder zurückgeschnitten werden. Einschränkungen bestehen nur hinsichtlich des Schutzes brütender Vögel und der Baumschutzsatzungen der Städte und Gemeinden." Das ergebe sich eindeutig aus Paragraf 39, Absatz 5, Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes. Der Kirchenvorstand weist daher die Äußerung des Leiters des Kreisumweltamts, dass der Rückschnitt gerade noch akzeptierbar sei und im Wiederholungsfall nicht mehr tolerierbar werde, ausdrücklich zurück.

(büba)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort