Hückeswagen/Kürten Junge (16) starb wegen Schrottanhängers

Hückeswagen/Kürten · Vor fast genau zwei Jahren starb auf der B 506 in Kürten-Wolfsorth ein 16-jähriger Hückeswagener, als er mit seinem Leicht-kraftrad auf einen unbeleuchteten Trecker-Anhänger aufgefahren war. Dessen Fahrer erhielt gestern eine Bewährungsstrafe.

Hückeswagen/Kürten: Junge (16) starb wegen Schrottanhängers
Foto: Polizei RBK

Am 10. November 2015, gegen 17.20 Uhr, war ein 50-jähriger Landwirt aus Odenthal auf der B 506 von Bechen in Richtung Wipperfürth mit einem Trecker und einem Anhänger, auf dem Kühe geladen waren, unterwegs. Allerdings war an dem Anhänger die Beleuchtung völlig ausgefallen, zudem waren die vorgeschriebenen Reflektoren nicht angebracht. Auch der Trecker hatte Beleuchtungsmängel. Zum Unfallzeitpunkt war es bereits dunkel. Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Bergisch Gladbach musste sich der Landwirt wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

 ( An dieser Einmündung auf der B 506 bei Kürten-Wolfsorth war der 16-jährige Hückeswagener im November 2015 tödlich verunglückt. & Mit seinem Leichtkraftrad hatte er gegen 17.20 Uhr, als es bereits dunkel war, ein Auto überholt und beim Wiedereinscheren offenbar den unbeleuchteten Traktor eines Landwirts übersehen - der Auszubildende fuhr mit seinem Bike fast ungebremst auf den Anhänger auf. Laut Sachverständigem war er auf der Stelle tot.

( An dieser Einmündung auf der B 506 bei Kürten-Wolfsorth war der 16-jährige Hückeswagener im November 2015 tödlich verunglückt. & Mit seinem Leichtkraftrad hatte er gegen 17.20 Uhr, als es bereits dunkel war, ein Auto überholt und beim Wiedereinscheren offenbar den unbeleuchteten Traktor eines Landwirts übersehen - der Auszubildende fuhr mit seinem Bike fast ungebremst auf den Anhänger auf. Laut Sachverständigem war er auf der Stelle tot.

Foto: Stephan Büllesbach / Polizei RBK

"Ich war völlig entsetzt, als ich diese riesige schwarze Wand vor mir sah", berichtete eine Zeugin. Sie habe sich nicht getraut, den Anhänger zu überholen. Stattdessen sei sie an einer Bushaltestelle rechts ran gefahren und habe gewartet. Als sie wieder losgefahren sei, habe sie in der Ferne die große schwarze Kiste wieder gesehen und sich große Sorgen gemacht. "Dann wurde die schwarze Wand von der Dunkelheit regelrecht verschluckt", sagte die Autofahrerin.

Kurz danach habe sie das Leichtkraftrad des Hückeswagener wahrgenommen, das sie überholt habe. Sie habe so sehr gehofft, dass der Fahrer den Anhänger noch rechtzeitig sehen konnte, sagte die Zeugin. Aber der 16-jährige Hückeswagener, der gerade erst eine Ausbildung zum Landmaschinen-Mechaniker bei einer Kürtener Firma begonnen hatte, war wieder eingeschert und dabei ungebremst links auf den Anhänger geprallt. "Der Trecker ist einfach weiter gefahren", berichtete die Zeugin. Ihre Erste Hilfe am Unfallort war erfolglos. Sie habe den 16-Jährigen lange Zeit beatmet, erzählte sie. Jemand hatte ihr ab und an ein Taschentuch gereicht. "Wir wussten aber nicht, dass er bereits tot war und dachten, er hat noch eine Chance."

Der junge Fahrer war auf der Stelle gestorben, erklärte ein rechtsmedizinischer Gutachter. Sowohl seine schweren Kopfverletzungen als auch schwerste innere Verletzungen hätten das Überleben unmöglich gemacht. "Wahrscheinlich hatte der 16- Jährige überhaupt nichts von dem Unfall bemerkt, die Informationsverarbeitung dürfte länger als die Überlebenszeit gedauert haben", sagte der Gutachter. Die Verletzungen hätten dem entsprochen, was bei der stehengebliebenen Tachonadel zu sehen war. Demnach war der 16-Jährige rund 80 Kilometer pro Stunde gefahren.

Polizeibeamten sagten aus, dass der Angeklagte, sein Bruder und ein Angestellter jeweils einmal mit Anhängern unterwegs gewesen seien, die zuvor schon beanstandet worden waren. Einmal habe ein Beamter einen Anhänger, mit dem ein Angestellter unterwegs gewesen war, sogar stillgelegt. Kurze Zeit später habe er den Angeklagten mit diesem Anhänger erwischt. "Er hat sich absolut uneinsichtig gezeigt, obwohl die Reifen teilweise völlig blank gewesen waren." Zwei Reifen seien durch ungeeignete Lkw-Reifen ersetzt worden, die Handbremse sei ohne Seil und damit unbrauchbar gewesen. "Trotzdem wollte er keine Lehre annehmen und einfach weiter fahren", berichtete der Polizist.

Der Angeklagte berichtete, dass er nur ein Einkommen von 800 Euro mit seinen Milchkühen erwirtschafte. Der Unfall tue ihm sehr leid. "Aber die Beleuchtung hat noch funktioniert, als ich in Bechen abgebogen bin", sagte er. Eine Schutzbehauptung, nannte das der Anwalt der Mutter, die als Nebenklägerin auftrat. An den Drähten für die Beleuchtung sei unsachgemäß herumgebastelt worden, sagte ihr Rechtsbeistand. Das zeige, dass der Angeklagte gewusst habe, dass es da Probleme gebe. Das sei unverantwortlich. "Es war dem Angeklagten schlicht egal."

Auch der Staatsanwalt bescheinigte dem Angeklagten eine "laxe Einstellung" und forderte neun Monate Haft auf Bewährung. Dem folgte das Gericht und legte eine Geldstrafe von 1500 Euro oben drauf. Der Angeklagte habe "sorgfaltswidriges Verhalten" an den Tag gelegt. "Das war ein fahrender Schrotthaufen in desaströsem Zustand", betonte die Vorsitzende Richterin.

Allerdings verlange die Rechtsprechung, dass immer auch dem auf ein unbeleuchtetes Hindernis auffahrenden Fahrer eine Teilschuld wegen Fahrlässigkeit zugesprochen werden müsse. Es gelte nun einmal das Sichtfahrgebot. Der Verteidiger hatte für seinen Mandanten einen Freispruch gefordert. Der Anhänger habe ein reflektierendes Nummernschild gehabt, was der 16-Jährige hätte sehen müssen.

(RP)
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