Hückeswagen Hundebesitzer muss Route ändern

Hückeswagen · Mann verärgerte Anwohnerin mit Hundekot. Streit landete vor Gericht.

Hundekot gehört in den Restmüll und nicht auf den Bürgersteig oder die Straße und auch nicht in den Vorgarten anderer Mitbürger. Verunreinigungen, die durch das Tier verursacht werden, sind unverzüglich, also sofort, und schadlos zu entfernen, besagt das Landeshundegesetz NRW. So wird es natürlich auch in Hückeswagen gehalten.

Ein Hundehalter und eine Bewohnerin vom Fürstenberg sind darüber schon vor Jahren in Streit geraten. Die gegenseitigen Provokationen hatten sich so hochgeschaukelt, dass der 51-jährige Hundebesitzer nun eine Anzeige wegen Beleidigung und Körperverletzung erhielt. Vor dem Richter am Wipperfürther Amtsgericht verteidigte er sein Handeln: "Ich gehe jeden Morgen mit meinem Hund an dem Haus der Frau vorbei. Der Hund macht nur an einem Wiesenhang auf der anderen Straßenseite sein Geschäft. Dennoch hat sie mich als 'asoziales Arschloch' bezeichnet, Fotos von mir gemacht und mich beim Ordnungsamt angezeigt", machte er seinem Ärger Luft. Das Ordnungsamt hatte daraufhin ein Bußgeld verhängt, dass der langjährige Hartz-IV-Empfänger derzeit abstottert.

Die 70-jährige Nachbarin schilderte als Zeugin einen Vorfall aus März dieses Jahres. "Wir sind uns zufällig auf dem Weg in die Stadt begegnet. Er hat mich bedroht und beschimpft und mir den Mittelfinger gezeigt. Dann hat er zwei Steine nach mir geworfen, denen ich ausgewichen bin. Immer starrt er in unsere Wohnung. Ich fühle mich bedroht und belästigt", sagte sie aufgeregt aus. Fotos von dem Hundehalter habe sie nur gemacht, weil das Ordnungsamt Belege für das Vergehen verlangte. Den Schriftwechsel mit dem Ordnungsamt legte die Rentnerin dem Gericht vor. Ebenso zeigte sie den Verhandlungsteilnehmern ein Foto, auf denen der Angeklagte ihr den Mittelfinger entgegenstreckte. Die Beleidigung räumte der Hundehalter schon vorher ein: "Dass mit dem Stinkefinger stimmt, das gebe ich zu und es tut mir auch leid", sagte er.

Das Gericht hatte damit genügend Beweise für die Beleidigung, nicht jedoch für die Körperverletzung. Der Staatsanwalt forderte eine "spürbare" Geldstrafe für den arbeitslosen Hückeswagener. "Wenn es nur um die Beleidigung ginge, wäre es nicht so schlimm. Aber es gibt fünf Vorstrafen und eine laufende Bewährung", begründete er seine Entscheidung und forderte ein Geldstrafe von 50 Tagessätze zu je zehn Euro, somit also 500 Euro.

Der Richter schloss sich in seinem Urteil diesem Antrag an. Er forderte den Verurteilten eindringlich dazu auf, eine andere Route mit seinem Hund zu nehmen und der Nachbarin in Zukunft aus dem Weg zu gehen. Ansonsten wäre mit einem Widerruf der Bewährung zu rechnen. "Hier lohnt es sich zu überlegen, ob man wirklich so unschuldig ist, wie man sich fühlt und ob es das wert ist", warnte der Richter den Hundehalter.

(wow)
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