Hückeswagen Hunde müssen an Vorsperre an die Leine

Hückeswagen · Die Vierbeiner müssen demnächst auf dem Radweg und einem Teil des Rundwegs um die Wupper-Vorsperre angeleint werden. Das entschied der Haupt- und Finanzausschuss. Ob die Stadt die Einhaltung jedoch kontrollieren kann, ist fraglich.

 Ramona Mass nimmt ihren Sennenhund Buma generell an die Leine. Das wird demnächst an Teilen der Vorsperre Pflicht.

Ramona Mass nimmt ihren Sennenhund Buma generell an die Leine. Das wird demnächst an Teilen der Vorsperre Pflicht.

Foto: Büllesbach

Es ist kalt am Dienstagmorgen. Vielleicht zwei, drei Grad über dem Gefrierpunkt. Ramona Mass aus Remscheid hat's dennoch zur Wupper-Vorsperre zum Joggen gezogen. Vielleicht wegen des strahlend blauen Himmels. An einer breiten Leine zieht ihr junger Schweizer Sennenhund Buma. Dass in wenigen Wochen hier an der Vorsperre auf einem Teilstück eine Anleinpflicht für Hunde gelten wird, lässt sie kalt: "Ich habe meinen Hund immer an der Leine", sagt sie. Dass andere, nicht angeleinte Hunde auf ihren Buma zugestürmt kommen, mag sie nicht.

Damit ist Ramona Mass nicht alleine. Bei der Stadt sind in der Vergangenheit immer wieder Beschwerden eingegangen über unangeleinte Hunde und deren Halter an der Wupper-Vorsperre. Das berichtete Michael Kirch, Leiter des Ordnungsamts, am Montagabend im Haupt- und Finanzausschuss. Die Stadt ist daher nun aktiv geworden und hat wieder einmal eine Anleinpflicht ins Spiel gebracht. Jedoch nicht für den gesamten zirka 4,5 Kilometer langen Weg, sondern nur für ein Teilstück: Zu dem gehören die blaue Brücke am Wanderparkplatz Mühlenweg und die schmalen Wege rechts und links davon - bis zum Hauptweg nahe des Klärwerks auf der linken und bis zur asphaltierten Fläche auf der rechten Seite.

Die Verwaltung nutzte jetzt die geplante Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (s. Info-Kasten). Weil deren Inhalt mit denen der übrigen zwölf oberbergischen Kommunen übereinstimmen soll, musste der Haupt- und Finanzausschuss darüber entscheiden. Der neuen Verordnung hat die Stadt Hückeswagen noch den Artikel 2 mit der Anleinpflicht hinzugefügt. Künftig - voraussichtlich ab Dezember - müssen Hunde auf dem Teilstück an der Vorsperre, aber auch auf dem gesamten Radweg an die Leine genommen werden.

 Die Anleinpflicht für Hunde gilt für die Brücke sowie die schmalen Wegen links (bis zum Hauptweg am Klärwerk) und rechts (bis zur asphaltierten Fläche) von ihr.

Die Anleinpflicht für Hunde gilt für die Brücke sowie die schmalen Wegen links (bis zum Hauptweg am Klärwerk) und rechts (bis zur asphaltierten Fläche) von ihr.

Foto: Stephan Büllesbach

Vor der Abstimmung hatte sich noch eine Diskussion entwickelt. So meinte Manfred Hücker (CDU), selbst Hundehalter: "Entweder gibt's eine Anleinpflicht für den gesamten Bereich oder gar keine." Nur auf dem Teilstück sei sie nicht sinnvoll. Dem widersprach Jörg von Polheim (FDP): "Wir sollten die Strecken von der Pflicht frei lassen, wo es keine Beschwerden gegeben hat und sie nur da anordnen, wo sie nötig ist." Laut Ordnungsamt sind das die schmalen Wege. Das meinte auch Hans-Jürgen Grasemann (SPD), der das Problem jedoch weniger bei den Hunden sieht: "Manches Herrchen ist einfach nicht erzogen", sagte er.

Die CDU forderte schließlich, über die Anleinpflicht separat abzustimmen. In diesem Fall, so sagte ihr Fraktionsvorsitzender Christian Schütte später, hätte sie wie die große Mehrheit von SPD, FDP, Grünen, FaB und Bürgermeister Persian ebenfalls der neuen Verordnung zugestimmt. Für die unterschiedlichen Abstimmungen votierte aber nur noch Jürgen Thiel (UWG), während Persian, SPD, FDP und Grüne dagegen stimmten; Brigitte Thiel (FaB) enthielt sich - bei 7:7-Gleichstand war der CDU-Antrag damit abgelehnt.

Kirch bestätigte gestern auf Anfrage, dass die neue Verordnung voraussichtlich im Dezember in Kraft treten wird, dann gilt auch die Anleinpflicht. Ob die Stadt denn Personal habe, die Einhaltung auch zu kontrollieren, wollte Stefan Mallwitz (SPD) wissen. Klare Antwort Kirchs: "Nein! Das können wir nur im Rahmen unserer im Haushaltsplan aufgeführten personellen Ressourcen leisten." Sollte es aber weitere Beschwerden geben, würde die Stadt umgehend reagieren. Auch will sie Schilder aufstellen, die auf die Anleinpflicht hinweisen.

(büba)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort