Hückeswagen Hückeswagenerin wehrt sich erfolgreich gegen Bußgeld

Hückeswagen · Anfang vorigen Jahres war es auf der B 237, an der Einmündung zur Bevertalstraße, zu einem Verkehrsunfall mit zwei Verletzten gekommen, weil ein Abbieger die Vorfahrt missachtet hatte. An dieser Kreuzung kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen. Das mussten auch eine 66-jährige Hückeswagenerin und ihr männlicher Unfallgegner feststellen. Am Amtsgericht in Wipperfürth wehrte sich die Frau nun gegen das ihr auferlegte Bußgeld von 120 Euro wegen Missachtung der Vorfahrt.

Vor etwas mehr als einem Jahr, im Januar 2015, war die Frau mit ihrem Wagen von Kleineichen nach rechts auf die B 237 in Richtung Innenstadt abgebogen. "Ich habe erst einen Lkw vorbeifahren lassen und von weitem einen Lichtstrahl gesehen, aber noch kein Auto. Als ich schon auf der Bundesstraße war, krachte es auf einmal", schilderte die Autofahrerin das Geschehen vor der Richterin. Der aus Wipperfürth kommende Autofahrer hatte noch versucht, links an dem Fahrzeug der Frau vorbeizufahren, konnte aber aufgrund des Gegenverkehrs nicht weit genug ausweichen. Bei der Kollision wurde der Kotflügel seines Wagens beschädigt und der linke Seitenspiegel am Fahrzeug der 66-Jährigen abgerissen. "Es war nur eine kleine Delle, kein Riesenschaden", sagte die Beschuldigte.

Als Zeuge vernahm die Richterin einen 25-jährigen Polizeibeamten, der den Unfall aufgenommen hatte. Dieser konnte jedoch auch nur vermuten, wie es zu dem Unfall gekommen war: "Es war früher Morgen, dunkel, und es hatte geregnet. Vielleicht hat die Beschuldigte das Fahrzeug zu spät gesehen oder aber die Geschwindigkeit falsch eingeschätzt." Erlaubt ist auf der Bundesstraße in diesem Bereich eine Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometer - wenn es denn die äußeren Umstände erlauben.

Ob bei dem Unfall vor rund einem Jahr auf der Bundesstraße nun tatsächlich ein Vorfahrtsverstoß vorgelegen hat oder der Unfallgegner mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, konnte vor Gericht nicht geklärt werden - zumal der Unfallgegner nicht als Zeuge geladen war. Die Richterin stellte das Bußgeldverfahren daher auf Kosten der Staatskasse ein und erließ der Angeklagten das Bußgeld von 120 Euro. "Aus meiner Sicht ist es ein zivilrechtlicher Streit. Ein paar Fragezeichen bleiben allerdings bestehen", sagte sie abschließend.

(heka)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort