Hückeswagen Hückeswagener fühlt sich von Auto bedrängt und rastet aus

Hückeswagen · Es hatte ein bisschen was vom Königlich Bayerischen Amtsgericht: Ein 44-jähriger Hückeswagener fragte höflich, ob er in den Gerichtssaal eintreten dürfe. Da es sich um den Angeklagten handelte, war das Eintreten Formsache.

 Auf dem Parkplatz des Edeka-Markts Wiehagen war der 44-Jährige ausgerastet.

Auf dem Parkplatz des Edeka-Markts Wiehagen war der 44-Jährige ausgerastet.

Foto: büba (Archiv)

Ihm wurde zur Last gelegt, im Juli auf dem Edeka-Parkplatz in Wiehagen gegen die hintere Tür des Autos eines 56-jährigen Messtechnikers aus Wipperfürth getreten zu haben. "Ich gehe davon aus, dass das ein Nothilfe-Exzess gewesen ist", sagte der 44-Jährige nach seiner umfangreichen und recht hektisch dargebrachten Einlassung zum Vorwurf.

Er sei zunächst beim Penny-Markt einkaufen gewesen, dann zum Edeka-Markt hochgegangen und habe auch dort eingekauft. Dann habe er nach Hause gehen wollen: "Zügig, wie ich das immer mache", sagte er. Als er in Richtung der Postfiliale gegangen sei, habe er den schwarzen Pkw des Geschädigten entdeckt, der auf einen der "begehrten Parkplätze auf dem Edeka-Parkplatz" wollte. Er habe sich von dem Auto bedrängt gefühlt. "Und dann hat in meinem Kopf eine Blockade eingesetzt. Dann habe ich gedacht: 'Dem trittst du jetzt vor die Tür.'" Konsequenzen seiner Handlung habe er zwar bedacht, sie seien ihm jedoch egal gewesen. "Ich habe nur gedacht: 'Hoffentlich gibt das jetzt keine Riesenbeule.' Dann habe ich zugetreten", sagte der 44-Jährige. Daraufhin habe ihn der Geschädigte angesprochen, wollte seinen Namen wissen und die Polizei rufen. Die Reaktion des Hückeswageners: "Sie haben doch mich bedrängt, und jetzt sollen wir die Polizei rufen? Ich sehe doch nicht ein, jetzt Ihre Anzeige gegen sich selbst zu erstatten."

Der Richter sagte: "Aber Sie können dem Mann doch nicht vor die Tür treten!" Der Angeklagte zeigte darauf keine große Reaktion, bestätigte aber auf Nachfrage, dass er bereit sei, den Schaden zu bezahlen. Auch der Staatsanwalt wollte es genau wissen: "Das war jetzt keine besonders gute Idee, in die Autotür zu treten, oder?" "Nein, das ist wahr", sagte der Angeklagte kleinlaut.

Die Schilderung des Geschädigten im Zeugenstand ergänzte Details des Vorfalls. So habe der 56-Jährige seiner Aussage nach nicht gedrängt, um in den Parkplatz einzubiegen: "Der Angeklagte ist aber sehr langsam gegangen, da habe ich vielleicht nicht besonders freundlich geguckt. Und im nächsten Moment habe ich den Tritt gegen die Tür bemerkt." Es gehe ihm nicht um den Schaden, der vergleichsweise gering sei: "Ich habe ihn noch gar nicht schätzen lassen. Aber es geht doch ums Prinzip, dass man sowas nicht einfach machen darf", sagte der Wipperfürther.

Und wie es beim Königlich Bayerischen Amtsgericht der Fall war, einigten sich alle Beteiligten letztlich gütlich: "500 Euro Schadenswiedergutmachung und Einstellung, was sagen Sie?", wandte sich der Vorsitzende Richter an den Staatsanwalt. Der stimmte zu. Und auch der Angeklagte war damit einverstanden: "Ich möchte das Geld direkt bezahlen", sagte der 44-Jährige. "Mir reichen 300 Euro", wandte der Geschädigte ein. "Das ist mir egal, von mir aus könne Sie die anderen 200 Euro spenden", entgegnete der Richter. Der Betrag sei vom Gericht festgelegt worden. "Was Sie draußen mit dem Geld machen, ist Ihre Sache. Hier im Gericht nehmen Sie aber jetzt bitte die 500 Euro an", fügte er an, als der Geschädigte dem Angeklagten 100 Euro zurückgeben wollte.

(wow)
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