Hückeswagen Gülleunfall - EWR lehnt Vergleich ab

Hückeswagen · Vor dem Landgericht Hagen beginnt das Zivilverfahren mit einem Gütetermin. Bei dem Unfall im März 2015 waren 1,7 Millionen Liter Gülle aus einem Tank ausgelaufen und zunächst in den Neyebach und später in die Talsperre gelangt.

 Durch eine Verschmutzung der Neye-Talsperre durch Gülle im vergangenen Jahr ist es zu einem Fischsterben gekommen.

Durch eine Verschmutzung der Neye-Talsperre durch Gülle im vergangenen Jahr ist es zu einem Fischsterben gekommen.

Foto: Jürgen Moll (Archiv)

HAGEN /WIPPERFÜRTH Nach dem Auftakt im Zivilprozess zum Gülleunfall an der Neye-Talsperre im März 2015 sieht die Stadtwerke-Tochter EWR aus Remscheid ihre Chancen gestiegen, einen Schadensersatz vom Verursacher, einem Landwirt aus Halver, zu erhalten. Auf 214 000 Euro beziffert die EWR als Betreiber der Talsperre den Schaden.

Vor dem Landgericht Hagen startete das Zivilverfahren jetzt mit einem Gütetermin. Einen Vergleich, der immer als erste Option angeboten wird, lehnten die Stadtwerke aber ab. "Das ist für uns kein akzeptabler Weg", sagte Pressesprecher Klaus Zehrtner auf Anfrage unserer Redaktion. Dabei gehe es dem Unternehmen nicht nur um Geld. Der Unfall, bei dem 1,7 Millionen Liter Gülle aus einem Tank ausliefen und zunächst in den Neyebach und später in die Talsperre gelangten und dort große Umweltschäden anrichteten, habe große persönliche Empörung bei den Bürgern, den Mitarbeitern der EWR und der Geschäftsführung ausgelöst. Der langjährige intensive Einsatz für die Wasserqualität in der Talsperre sei mit einem Schlag zunichte gemacht worden.

 Die Neye-Talsperre mit ihren verzweigten Armen, die wie Finger an einer Hand aussehen - als Luftaufnahme der Stadt Wuppertal aus dem Jahre 2007.

Die Neye-Talsperre mit ihren verzweigten Armen, die wie Finger an einer Hand aussehen - als Luftaufnahme der Stadt Wuppertal aus dem Jahre 2007.

Foto: stadt wuppertal

Zehrtner berichtet, dass der vorsitzende Richter ein Grundsatzurteil in der Haftungsfrage angekündigt hat. Dabei sei durchgeklungen, dass er der Argumentation des Landwirts, der Unfall sei höhere Gewalt gewesen, nicht zu folgen gedenkt. Damit wäre der Weg dann frei für eine Schadensersatzregelung. Zehrtner machte klar, dass in dieser Summe der entstanden Schaden in der Natur nicht enthalten ist. Es geht allein um den entstandenen technischen Aufwand der EWR. "Da ist kein toter Fisch, kein toter Fuchs drin", sagte er. Für diese Schäden gebe es keinen Schadensersatz. Für die Fortführung des Prozesses gibt es noch keinen Termin. Das Grundurteil der Kammer zur grundsätzlichen Haftungsfrage wird aber in den nächsten Tagen erwartet.

Die Märkische Zeitung berichte in ihrer Online-Ausgabe, dass der Vorsitzende Richter Jürgen Wrenge in Bezug auf die Schadenersatzsumme noch viele offene Fragen sieht. Bislang wären die Forderungen der EWR nicht nachvollziehbar. Auch müsse geklärt werden, ob alle nach dem Unfall eingeleiteten Schritte auch notwendig gewesen seien.

Bislang hat sich die Versicherung des Angeklagten noch nicht geäußert. Der Landwirt war beim Verfahrensauftakt nicht im Gerichtssaal anwesend, sagte Zehrtner. Parallel zum Zivilprozess läuft ein strafrechtliches Verfahren. Hier ist noch kein Gerichtstermin angesetzt.

(RP)
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