Hückeswagen Grundurteil stärkt EWR im Gülle-Prozess

Hückeswagen · Die Stadtwerke-tochter EWR Remscheid als Betreiber der Neye-Talsperre ist grundsätzlich berechtigt, Schadenersatzansprüche an den Landwirt aus Halver zu stellen, aus dessen Tank im März 2015 insgesamt 1,7 Millionen Liter Gülle in die Talsperre geflossen waren. Dieses Grundsatzurteil fällte gestern die Zivilkammer am Landgericht Hagen.

Der Gülle-Unfall hatte einen massiven Umweltschaden bewirkt, dessen weitreichende Folgen in ihrer Dimension auch heute noch nicht voll abzuschätzen sind. Aktuell sind die EWR dabei, ihre finanziellen Forderungen im Detail aufzulisten. Auf insgesamt 214.000 Euro beziffert die EWR den Schaden. Die Verteidigung hat diese Summe angezweifelt. Einen Vergleich hatten die Stadtwerke beim Prozessauftakt Anfang Juni abgelehnt.

(hr)
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