Hückeswagen Gericht bestraft uneinsichtigen 80-Jährigen für Fahrerflucht

Hückeswagen · Beinahe auf ihrem Schaden sitzengeblieben wäre eine 54-jährige Hückeswagenerin, die ihr Auto im September am Schmittweg geparkt hatte. Ein 80-jähriger Rentner, ebenfalls aus Hückeswagen, hatte beim Rückwärtsfahren das Auto der Frau touchiert, sich den Schaden angesehen und war später jedoch weggefahren, ohne zu warten oder eine Adresse zurückzulassen.

Eine Frau, die mit ihrem Auto auf dem Weg zur Arbeit war, hatte das Ganze beobachtet. "Ich habe angehalten und den Mann darauf aufmerksam gemacht, dass er gegen das andere Auto gefahren ist", sagte 40-jährige Zeugin in der Verhandlung wegen Fahrerflucht am Amtsgericht Wipperfürth. Der Rentner hätte den Unfall jedoch vehement abgestritten.

"Da war ja nicht mal ein kleiner Kratzer dran", wiegelte der Angeklagte ab. Gemeinsam hätten er und die Zeugin sich den Schaden an dem geparkten Wagen angeschaut. Die Frau bezeichneten den 80-Jährigen als "sehr pampig" und "uneinsichtig". Sie machte Fotos von beiden Wagen und meldete den Unfall der Polizei. Auf den Fotos waren eine Beule am Kotflügel und ein Kratzer an dem abgestellten Auto sowie dazu passende Abdrücke und Schürfspuren am Wagen des Rentners zu erkennen. Dass der Autofahrer dennoch den Unfallort verließ, ohne sich um den Schaden zu kümmern, brachte die Zeugin im Gericht in Rage. "Ich habe mein Auto voller Beulen und Kratzer von Leuten, die sich nicht darum kümmern", begründete sie ihr Handeln.

Der Angeklagte, der sich vor Gericht selbst verteidigte, sah sich trotz eindeutiger Beweislage in der Opferrolle. "Die Geschädigte hätte sich ja bei mir melden können. Aber ich habe bis heute nichts gehört", verteidigte er sich. Der Richter versuchte mehrmals, dem Angeklagten sein Fehlverhalten zu erklären. "Sie als Unfallverursacher müssen die Initiative ergreifen. Die Geschädigte hat gar keine Chance herauszufinden, wer den Schaden verursacht hat", wiederholte der Richter deutlich.

Da der Schaden von 1430 Euro bereits von der Haftpflichtversicherung beglichen wurde und der 80-Jährige keine Vorstrafen hat, stellte das Gericht das Verfahren gegen eine Geldauflage vorläufig ein. Der Hückeswagener muss nun innerhalb eines Monats 300 Euro an das Wipperfürther Tierheim zahlen. "Können wir nicht 50 Euro daraus machen?", fragte der Rentner, immer noch keiner Schuld bewusst. Das aber lehnte der Richter unmissverständlich ab: "Wir sind hier nicht auf einem Basar!"

(heka)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort