Hückeswagen Geldstrafe für berauschten Kleintransport-Fahrer

Hückeswagen · Ob sich der Schwelmer in Zukunft noch Drogen leisten kann, ist fraglich. Das Amtsgericht in Wipperfürth verhängte über den 25-Jährigen, der im vorigen Sommer negativ in Hückeswagen aufgefallen war, eine Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro sowie ein Jahr Führerscheinsperre. Der Grund: Er war unter dem Einfluss von Marihuana gefahren.

Der Fahrer eines Kleintransporters hatte sich im Juli am und im Bergischen Kreisel an der Wupperaue merkwürdig verhalten und war deshalb einer Polizeistreife aufgefallen. Zunächst habe er ohne Grund vor der Einfahrt in den Kreisverkehr gestoppt, dann sei er unvermittelt und mit hoher Geschwindigkeit eingefahren, wobei er einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt nahm.

"Er hat sich da ein bisschen ungeschickt angestellt", kommentierte der Richter das Geschehen. Zwar sei es nicht zu einem Unfall gekommen, die Polizei kontrollierte den Schwelmer dennoch und stellte dabei fest, dass er unter Einfluss von Drogen stand und zudem seit drei Jahren keine Fahrerlaubnis besaß. Zur Gerichtsverhandlung am Wipperfürther Amtsgericht erschien der 25-Jährige allerdings nicht. In Abwesenheit bildeten Staatsanwalt und Richter in Anbetracht der Vorstrafen und unter Einbezug einer früheren Geldstrafe den Strafbefehl von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro. Wenn der Angeklagte nicht zur Verhandlung erscheint, kann das Gericht entweder einen neuen Termin ansetzen, eine Vorführung durch die Polizei anordnen oder per Strafbefehlsverfahren ohne Hauptverhandlung entscheiden.

Gegen den vom Gericht erlassenen Strafbefehl kann der Angeklagte Einspruch einlegen und auf diese Weise erreichen, dass eine weitere Hauptverhandlung vor dem Gericht stattfinden wird.

(heka)
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