Hückeswagen Geldstrafe für Beleidigung eines Autisten

Hückeswagen · Nervös wirkte das 29-jährige Opfer, das gestern am Wipperfürther Amtsgericht aussagen sollte. Der Wipperfürther war im Januar von einem 30-jährigen Hückeswagener derbe beleidigt worden und hatte daraufhin Anzeige erstattet. "Kannten sie den Angeklagten vorher oder waren sie mit ihm befreundet?", fragte der Richter den 29-Jährigen. "Vielleicht ist er mir mal über den Weg gelaufen. Aber aufgrund meiner autistischen Behinderung kann ich mir Gesichter nicht so gut merken", sagte der Wipperfürther, der als Zeuge geladen war.

"Behindertes Schwein" soll der Hückeswagener hinter dem Wipperfürther hergerufen haben. Schon im Vorfeld war es beinahe zu einem tätlichen Angriff gekommen, als der Wipperfürther beim Pfandflaschen-Sammeln auf die Clique des Hückeswagener traf. "Seine Freundin hat eine Bierflasche ausgeschüttet und nach mir geworfen. Aus Reflex habe ich mit meiner Tasche danach geschlagen. Daraufhin hat mich der Angeklagte gejagt und wollte mich verprügeln", schilderte der 29-Jährige den Vorfall.

Zu einer offiziellen Aussage des Angeklagten kam es gestern jedoch nicht, da der 30-Jährige weder zur Verhandlung erschienen war, noch sich per Attest entschuldigt hatte. Damit verpasste er die Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Im Vorfeld der Verhandlung hatte es jedoch bereits ein Gespräch zwischen dem Angeklagten und dem Opfer gegeben. "Das war ja schon sowas wie eine Schlichtung. Seitdem habe ich auch Ruhe", sagte der Wipperfürther. Die Anzeige nahm er im Gerichtssaal dennoch nicht zurück, aus Angst, auf den Kosten des Verfahrens sitzenzubleiben.

Als der Angeklagte auch nach einer angemessenen Wartezeit von 15 Minuten nicht erschienen war, veranlasste der Richter einen Strafbefehl von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro. "Vor dem Hintergrund, dass ein Aussöhnungsversuch stattgefunden hat, halte ich 300 Euro für angemessen", begründete er die verhältnismäßig niedrige Geldstrafe. Zusätzlich muss der Hückeswagener die Verfahrenskosten zahlen. Sollte er die Strafe nicht zahlen oder gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen, wird es erneut zu einem Zusammentreffen von Täter und Opfer kommen - dann aber im Gerichtssaal und nicht auf offener Straße.

(heka)
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