Hückeswagen Geklaute Kaugummis bringen Mann ins Gefängnis

Hückeswagen · Wer arm ist, hat deshalb noch lange nicht das Recht, sich im Laden zu nehmen, was er haben will, ohne dafür zu bezahlen. Schon mehrfach hat der Strafrichter am Amtsgericht in Wipperfürth versucht, das einem 41-Jährigen klarzumachen. Doch der ignorierte die richterlichen Belehrungen beharrlich und muss deshalb nun ins Gefängnis. Wegen eines erneuten Ladendiebstahls verhängte der Richter im Strafverfahren eine Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung gegen den arbeitslosen Asylbewerber, der von Leistungen des Sozialamtes lebt. Das ist ein hoher Preis - für Kaugummis. Denn das hatte der in Lindlar wohnende Mann diesmal bei einem Discounter in der Hückeswagener Innenstadt gestohlen.

Angesichts des Diebesguts bezweifelte das Gericht, was der 41-Jährige als Angeklagter über seine Dolmetscherin zu seiner Verteidigung mitteilen ließ. "Ich werde zum Diebstahl gezwungen, weil ich in Not bin." Dass ausgerechnet Kaugummi in größeren Mengen diese Not gelindert hätte, erschien Richter und Staatsanwaltschaft denn doch zu weit an den Haaren herbei gezogen. Mit dem Vorsatz zu stehlen, sei er an einem Tag im November vorigen Jahres tatsächlich gar nicht gemeinsam mit einem Bekannten in den Aldi-Markt an der Alten Ladestraße gegangen, sagte der Mann aus. Vielmehr habe er dort Lebensmittel einkaufen wollen - die seien in Hückeswagen billiger als in Lindlar. Stattdessen stopfte er am Süßigkeiten-Regal fast 40 Päckchen Kaugummi in sein Hemd. Der Bekannte bediente sich mit weiteren 30 Päckchen. Beide wurden vom stellvertretenden Filialleiter beobachtet.

Die hinzu gerufenen Polizeibeamten stellten die Männer, als sie den Laden verließen. Im Prozess beharrte der Armenier, der aus humanitären Gründen Bleiberecht in Deutschland genießt, nun darauf: Der Diebstahl sei nicht geplant und auch nicht mit dem Freund abgesprochen gewesen. Letztlich könne er sich an den Tag ohnehin nicht wirklich erinnern, weil er nach dem Genuss von Wodka in größeren Mengen betrunken gewesen sei.

Die angebliche "Spontantat" nahm ihm der Richter mit Blick auf die einschlägigen Vorstrafen des Mannes nicht ab. Schließlich war er nicht einmal einen Monat zuvor wieder einmal wegen eines Ladendiebstahls verurteilt worden. Am Tattag im November hatte er deshalb noch unter laufender Bewährung gestanden. Diese Bewährungsstrafe wird nun widerrufen, hinzu kommen die drei Monate Freiheitsstrafe aus der jüngsten Verurteilung. Ausschlaggebend war dafür neben den Vorstrafen und der hohen Rückfall-Geschwindigkeit auch die Aussage der Bewährungshelferin: Der Mann zeige keinerlei Einsicht in das Unrecht dessen, was er getan habe.

Nach vier Jahren in Deutschland dürfe er arbeiten, finde aber keinen Job, weil er keinerlei Anstrengungen unternehme, Deutsch zu lernen und völlig illusorische Vorstellungen von einem Arbeitsplatz habe. Ihm angebotene Sprachkurse habe er abgebrochen. Eine positive Sozialprognose sei vor diesem Hintergrund nicht möglich.

(bn)
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