Hückeswagen Gefährdetenhilfe als letzte Chance für jungen Straftäter

Hückeswagen · Eine begrenzte Schulbildung, keine Berufsausbildung oder geregelte Arbeit, keine sinnvolle Beschäftigung, ein problematisches soziales Umfeld und eine eingeschränkte Intelligenz - viele Voraussetzungen für ein zumindest geordnetes Leben sind bei einem Hückeswagener, der sich jetzt vor dem Amtsgericht Wipperfürth zu verantworten hatte, nicht gegeben. Immerhin eine Chance könnte es für ihn sein, in die Betreuung durch die Gefährdetenhilfe Scheideweg zu kommen. Dafür machte ihm der Richter den Weg frei.

Angeklagt war der 27-Jährige, der unter gesetzlicher Betreuung steht und noch bei der Mutter lebt, wegen Diebstahls und Körperverletzung. Bei dem Diebstahl ging es um ein Handy, das er einem früheren Schulkameraden abgenommen hatte. Er habe davon aber nur Musik herunterladen und dem Bekannten das Handy dann zurückgeben wollen, sagte er vor Gericht aus. Dabei fiel es ihm erkennbar schwer, sich verständlich zu artikulieren und die Fragen des Richters zu beantworten. Verantwortlich dafür dürfte die Intelligenz-Minderung sein, die aus Sicht des Jobcenters auch ausschlaggebend dafür ist, dass der Hückeswagener auf dem Arbeitsmarkt als nicht vermittelbar gilt.

Das Verfahren wegen des Diebstahls stellte das Gericht mit Blick auf den schwerer wiegenden Tatvorwurf der schweren Körperverletzung ein. In diesem Fall hatte der 27-Jährige seine Ex-Freundin ins Gesicht geschlagen, so dass die Lippe aufplatzte und ein Zahn wackelte. In der Wohnung der Mutter des Angeklagten war es morgens zu einem Streit zwischen ihm und der Freundin gekommen, die sich von ihm trennen wollte. Vernünftig begründen konnte der junge Mann nicht, was den Streit und in der Folge den Schlag ausgelöst hatte.

Schwer wog für das Gericht, dass der Hückeswagener wegen einer früher begangenen Straftat noch unter Bewährung steht und zwischenzeitlich neue Straftaten hinzugekommen sind, diesmal mehrere Schwarzfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Dennoch entschied der Richter auf eine erneute Bewährungsstrafe von neun Monaten. Dabei hielt er dem Angeklagten zugute, dass der sich inzwischen von sich aus bei der Gefährdetenhilfe Scheideweg gemeldet hat, um dort Sozialstunden zu leisten. "Die Gefährdetenhilfe ist auch bereit, ihn ab sofort zu beschäftigen", sagte der Bewährungshelfer aus.

80 Stunden gemeinnütziger Arbeit muss der 27-Jährige nun innerhalb der nächsten sechs Monate in Scheideweg ableisten. Der Richter machte ihm abschließend den Ernst seiner Lage bewusst: "Ihre Bewährung stand hier auf der Kippe. Wenn Sie die erneute Chance jetzt nicht nutzen und Ihre Sozialstunden nicht leisten, gehen Sie definitiv für neun Monate ins Gefängnis. Diese Lebenserfahrung sollten Sie sich ersparen."

Der junge Hückeswagener nahm den Richterspruch an, sein Anwalt verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil des Amtsgerichts ist damit rechtskräftig.

(bn)
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