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Hückeswagen Führerscheinsperre und Geldstrafe für Drogenfahrt

Hückeswagen · Im Dezember lief es für einen 35-jährigen Familienvater aus Hückeswagen gar nicht gut: Erst erhielt er von seinem Arbeitgeber die Kündigung, dann wurde er am Tag vor Heiligabend von der Polizei beim Autofahren unter Drogeneinfluss erwischt. Nun musste sich der Mann wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vor dem Richter am Wipperfürther Amtsgericht verantworten.

In der Nacht im Dezember war der Angeklagte mit seinem Auto in Wipperfürth mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen. Dabei hatte er Stoppschilder überfahren und trotz Gegenverkehrs überholt. Dieses verkehrswidrige Verhalten fiel einer Polizeistreife auf, die das Auto verfolgte und den Hückeswagener stoppte. Die Polizisten stellten seinen Führerschein sicher, der ihm jedoch kurz darauf zurückgegeben wurde.

Der Angeklagte stritt die Drogenfahrt nicht ab, das Urteil folgte daher schnell: Der Richter verurteilte den 35-Jährigen zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 35 Euro (insgesamt also 350 Euro) und einer Führerscheinsperre von neun Monaten. "Diese Zeit brauchen Sie, um der Verwaltung zu beweisen, dass Sie Rauschmittel und das Führen von Fahrzeugen voneinander trennen können", betonte der Richter.

Das Urteil nahm der Arbeitslose an, seinen Führerschein wollte er jedoch nicht sofort abgeben. "Wir ziehen in wenigen Tagen um. Da brauche ich den Führerschein", bat er um Verständnis. Eine Ausnahme räumten aber weder Richter noch Staatsanwältin ein. So musste der Hückeswagener im Gerichtssaal seinen Führerschein zu den Akten geben. "Für den Umzug müssen Sie ihre Freunde mobilisieren", gab ihm der Richter mit auf den Weg.

(heka)
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