Hückeswagen Freilaufender Hund hetzt einen elfjährigen Jungen

Hückeswagen · Dieses Lauftraining wird ein elfjähriger Junge so schnell nicht vergessen. Als er sich Freitagabend kurz vor dem Wanderparkplatz am Mühlenweg befand, war er in Tränen aufgelöst und völlig fix und fertig, wie seine Mutter berichtete. Ein Hund hatte ihn angegriffen.

"Mein Sohn trainiert zurzeit für den Talsperrenlauf", erklärte die Mutter. Also bringe sie ihren Sohn regelmäßig zum Sportplatz Schnabelsmühle, von wo aus er dann seine gewohnte Runde auf der Originalstrecke des Talsperrenlaufs drehe. "Da sind immer viele Jogger und Spaziergänger unterwegs, es war noch hell, die Sonne schien", sagte die Mutter.

Doch als sich ihr Sohn dem Parkplatz näherte, wurde er plötzlich auf dem engen Teilabschnitt zwischen Brücke und Parkplatz von einem Hund attackiert. "Ich selbst konnte das nicht sehen, aber zwei Joggerinnen berichteten mir, dass der Hund meinen Sohn verfolgte und an ihm herumgezubbelt, ihn aber nicht gebissen hat", sagte die Mutter. Auf Zurufe des männlichen Halters habe das Tier nicht reagiert. "Der denkt, Du willst mit ihm spielen", soll der Mann dem in Panik geratenen Jungen noch hinterhergerufen haben.

Als die Joggerinnen den Mann ansprachen, soll der pampig und übellaunig reagiert haben. "Das ist alles sehr ärgerlich, denn schon als kleiner Junge wurde mein Sohn in der Mul von einem Hund angegriffen und in den Bauch gekniffen", berichtete sie. Ihr Sohn habe die Konsequenz aus dem neuerlichen Vorfall gezogen und will nicht mehr an der Wupper trainieren. Er laufe jetzt zu Hause die Straße auf und ab.

Roland Kissau vom Ordnungsamt kennt solche Schilderungen. Immer mal wieder gebe es Beschwerden über freilaufende Hunde, die Jogger oder Spaziergänger angreifen. Aber ohne Personalien könne die Stadt nichts machen. Aber gerade im Bereich des Wanderparkplatzes am Mühlenweg gelte eine Anleinpflicht. Da er vermutete, dass die eigentlich dort stehenden Hinweisschilder wieder entfernt wurden, bestellte er gestern nach der Schilderung der aufgebrachten Mutter drei neue Schilder, die die Stadt kauft und vom Wupperverband, dem der Weg gehört, aufgestellt werden sollen.

"Dort gilt eine Anleinpflicht, weil es bei schönem Wetter einen starken Ausflugsverkehr gibt und das Stück zu schmal ist, um Hunde frei laufen zu lassen", sagte Kissau. Ob sich die Halter allerdings an die Anleinpflicht halten, sei ungewiss, die Schilder weisen aber ausdrücklich auf die gesetzliche Grundlage gemäß Paragraf 2 Landeshundegesetz hin. Verstöße können demnach mit Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden. "Das ist dann jeweils abhängig vom Einzelfall", sagte Kissau. Bei einer Verletzung eines Betroffenen könnte sogar eine Straftat (Körperverletzung) vorliegen.

(RP)
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