Hückeswagen "Dumme Idee" kostet Hückeswagener erneut seinen Führerschein

Hückeswagen · "Es war wohl eine ziemlich dumme Idee von mir": Das räumte ein 34 Jahre alter Angeklagter aus Hückeswagen jetzt vor dem Amtsgericht in Wipperfürth kleinlaut ein. Und dem konnte der Strafrichter nur ausdrücklich recht geben. Die Idee des Hückeswageners hatte nämlich darin bestanden, sich an einem Morgen im August vorigen Jahres aufs Motorrad zu setzen und nach Remscheid zu fahren - ohne gültigen Führerschein. Auf der Lenneper Straße bei Bergisch Born hatte eine Polizeistreife den 34-Jährigen im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Damit war für ihn die Fahrt zu Ende.

Die Fahrerlaubnis war dem derzeit arbeitslosen Handwerker nämlich schon Ende 2016 für längere Zeit entzogen worden, nachdem er unter dem Einfluss von Drogen am Steuer erwischt worden war. An dem Tag im August, um den es nun in dem Prozess ging, hatte er also sehr genau gewusst, dass er nicht fahren durfte. Erschwerend kam noch hinzu, dass er auch diesmal Drogen konsumiert hatte: In seiner Blutprobe waren Spuren von Cannabis und Amphetaminen gefunden worden. "Es handelt sich da um vergleichsweise geringe Mengen. Aber sie zeigen doch, dass Sie zumindest irgendwann an den Tagen zuvor Drogen konsumiert haben müssen", hielt der Richter dem Mann vor. Der widersprach nicht, sagte aber auch sonst in der Hauptverhandlung wenig. Es blieb also offen, warum er sich an dem Tag überhaupt aufs Motorrad gesetzt hatte.

Die "dumme Idee" hat jedenfalls nun schwerwiegende Folgen für ihn: Gerade erst hat er sich zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) angemeldet, um den Führerschein zurückzubekommen, aber das kann er jetzt erst einmal vergessen. Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein verhängte der Richter eine erneute Sperre von einem Jahr: Vor Ablauf dieser Frist darf dem 34-Jährigen keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Voraussetzung dafür wird ohnehin sein, dass er die MPU besteht und darin auch nachweisen kann, dass er keine Drogen mehr konsumiert.

Darüber hinaus verhängte der Richter eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro. Das trifft den Hückeswagener, der von Hartz IV lebt und noch die bei der Verurteilung 2016 verhängte Geldstrafe abstottern muss, empfindlich. Sollte er erneut straffällig werden, wird's aber noch schlimmer kommen, wie ihm der Richter mit auf den Heimweg gab: "Dann ist es mit einer Geldstrafe nicht mehr getan. Ihnen droht die Haft, wenn Sie wieder einschlägig auffallen sollten!"

(bn)
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