Hückeswagen Drogen und Messer bringen einen Hückeswagener vor Gericht

Hückeswagen · An einem frühen Morgen im Mai vergangenen Jahres hatte sich ein 21-jähriger Hückeswagener gerade, wie gewohnt, auf den Weg zur Arbeit machen wollen, als es an der Haustür klingelte. Und damit war für ihn an einen ganz normalen Arbeitstag nicht mehr zu denken - denn vor der Tür stand die Kriminalpolizei. Die Beamten durchsuchten das Zimmer des jungen Mannes im elterlichen Haus und wurden im dort herrschenden gewaltigen Durcheinander auch fündig. Am Ende stellten sie unter anderem eine geringe Menge von Marihuana sicher, außerdem Cannabis-Samen und zwei Butterfly-Messer. Folge war nun ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht in Wipperfürth.

Die Anklage gegen den jungen Mann lautete auf Verstoß gegen das Betäubungsmittel- und gegen das Waffengesetz, denn weder das Marihuana und die Cannabis-Samen, noch die Butterfly-Messer hätte er in seinem Besitz haben dürfen.

Die Messer habe er als Jugendlicher auf einem Flohmarkt und auf einer Urlaubsreise gekauft, denn er sei eben Sammler, sagte der Hückeswagener aus. Benutzt habe er sie aber nicht, er habe sie außerhalb der Wohnung auch nie bei sich gehabt, und dass allein schon der Besitz strafbar ist, habe er nicht gewusst.

Auch mit Blick darauf, dass er von sich aus auf die Rückgabe der bei der Hausdurchsuchung sichergestellten Messer verzichtete, stellte der Richter das Verfahren im Bezug auf den Verstoß gegen das Waffengesetz ein. Zu den außerdem bei ihm gefundenen Drogen und den Utensilien für ihren Konsum äußerte sich der Angeklagte im Prozess nicht, bestritt aber den ihm ebenfalls zur Last gelegten Handel mit Marihuana und den Anbau von Cannabis-Pflanzen.

Dieser Anklagevorwurf basierte auf weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei: Sie hatte bei einem Bekannten des jungen Mannes ein Handy sichergestellt und die darauf gespeicherten WhatsApp-Nachrichten ausgewertet. Daraus ergaben sich Hinweise darauf, dass beide Hückeswagener illegale Geschäfte mit Cannabis und Cannabis-Pflanzen betrieben hatten.

Der Bekannte, gegen den bereits Strafverfahren deswegen gelaufen sind, war nun als Zeuge geladen. Zur Aufklärung des Sachverhalts trug der 21-Jährige allerdings nichts bei. Zunächst sagte er aus, sich an nichts erinnern zu können, dann verweigerte er nach deutlichen Ermahnungen des Staatsanwaltes, dass er als Zeuge zur Wahrheit verpflichtet sei, die Aussage ganz. Dieses Recht steht Zeugen zu, wenn sie sich durch ihre Aussage selbst belasten könnten.

Am Ende blieb von den Anklage-Vorwürfen nur der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln übrig. Mit Blick darauf, dass der Hückeswagener nicht vorbestraft ist, beließ es der Richter bei einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro (30 Tagessätze zu 40 Euro). Damit blieb er deutlich unter dem Antrag des Staatsanwaltes, der 70 Tagessätze in gleicher Höhe gefordert hatte.

Die sichergestellten Drogen und die verbotenen Messer werden vernichtet, sobald das Urteil rechtskräftig ist.

(bn)
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